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10.02.2012

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Kanzleramt dealte mity syrischem Geheimdienst
Kanzleramt dealte mit syrischem Geheimdienst
Straffreiheit gegen Foltererkenntnisse

Kanzleramt dealte mit syrischem Geheimdienst

Im Jahr 2002 hat das Kanzleramt unter Minister Steinmeier die Bestrafung syrischer Spione in Deutschland verhindert. Im Gegenzug erhielt Berlin Aussagen des Deutschen Zammar, der in Syrien bis heute in einem Foltergefängnis sitzt. Dieser einmalige Vorgang wurde jetzt öffentlich bestätigt.

Von Alexander Richter, tagesschau.de

Frank-Walter Steinmeier (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Außenminister Steinmeier war im Jahr 2002 Kanzleramtsminister. ]
Die rot-grüne Bundesregierung hat trotz Warnungen mit dem syrischen Militärgeheimdienst kooperiert und als Gegenleistung von einer strafrechtlichen Verfolgung syrischer Spione in Deutschland abgesehen. Die Niederschlagung zweier Anklagen gegen syrische Spione im Sommer 2002 war laut Aussage des Bundesanwalts Bruno Jost ein einmaliger Vorgang. Er könne sich nicht daran erinnern, dass es einen vergleichbaren Vorgang zuvor gegeben habe, sagte Jost vor dem BND-Untersuchungsausschuss. Die Niederschlagung sei auch deshalb ungewöhnlich gewesen, weil die Anklage "schwerer Fall geheimdienstlicher Agententätigkeit" nicht alltäglich sei. Der Bundesanwalt ist mit Unterbrechungen seit Jahren in der Terrorismus-Abteilung der Bundesanwaltschaft tätig.

Mohammed Haydar Zammar (Archiv) [Bildunterschrift: Mohammed Haydar Zammar sitzt bis heute in einem Foltergefängnis in Syrien. ]
Eingefädelt wurde der deutsch-syrische Handel "Straffreiheit für Zusammenarbeit" im Bundeskanzleramt. Amtschef war damals Frank-Walter Steinmeier, der heutige Bundesaußenminister und SPD-Vize. Steinmeiers Beauftragter für die Nachrichtendienste, Ernst Uhrlau, empfing im Juli 2002 im Kanzleramt einen ranghohen General des syrischen Militärgeheimdienstes. Mit diesem wurde die Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus vereinbart. Dazu zählte der Zugang zu den Aussagen des Deutschen Mohammed Haydar Zammar, der schon damals in einem syrischen Foltergefängnis eingekerkert war. Als Gegenleistung für die Informationen wurden die beiden syrischen Spione, die in Untersuchungshaft saßen, freigelassen.

Ein einmaliger Vorgang innerhalb von zehn Jahren

Das Bundeskanzleramt nutzte für den Handel im Sommer 2002 eine rechtliche Brücke, die im Paragraph 153 d der Strafprozessordnung geregelt ist. Dort heißt es im Absatz 2, dass der Generalbundesanwalt eine bereits erhobene Klage wegen bestimmter Straftaten zurückziehen kann, um einen "schweren Nachteil für die Bundesrepublik Deutschland" abzuwenden oder wenn "der Verfolgung sonstige überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen". Laut eines Schreibens des Bundesjustizministeriums an die Bundestagsabgeordnete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, das tagesschau.de vorliegt, gab es in den vergangenen zehn Jahren nur die Fälle der syrischen Spione, wo der genannte Paragraph zur Anwendung kam. Angesichts der Einmaligkeit stellt sich also die Frage, ob die von der Bundesregierung gewährte Straffreiheit für zwei ausländische Spione ein angemessener Preis für "sonstige überwiegende öffentliche Interessen" war.

Mohammed Haydar Zammar:

Der 1961 in Syrien geborene Zammar lebte von 1971 bis 2001 nahezu ununterbrochen in Hamburg. Er hat die deutsche und die syrische Staatsbürgerschaft. Zammar besuchte nach Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden terroristische Ausbildungslager in Afghanistan, hatte Kontakt zu Attentätern des 11. Septembers und anderen mutmaßlichen Terroristen. Es wurde aber nie Anklage gegen ihn erhoben. Zammar wurde Ende 2001 in Marokko festgenommen und von der CIA nach Syrien gebracht. Seitdem sitzt er dort im Gefängnis, wo er unter zweifelhaften Umständen auch von deutschen Beamten befragt wurde.
 

"Syrien ist eine Diktatur"

Nach Darstellung der Regierung war die Durchbrechung des rechtsstaatlichen Prinzips der Strafverfolgung im Sommer 2002 gerechtfertigt, weil die Möglichkeit bestanden habe, an syrischen Erkenntnissen über internationale Terrornetzwerke teilhaben zu können. Doch selbst innerhalb der Regierung gab es Bedenken gegen eine Zusammenarbeit mit den Syrern. So schilderte es jedenfalls Guido Steinberg, der damals als Experte für den arabischen Raum und Islamismus im Bundeskanzleramt arbeitete. Er habe vor einer Kooperation gewarnt, sagte Steinberg vor dem Untersuchungsausschuss. "Syrien ist eine Diktatur." Auch stehe für ihn außer Zweifel, dass Menschen in Syrien gefoltert werden. Diese Einschätzung sei auch von Mitarbeitern anderer deutschen Sicherheitsbehörden geteilt worden. Deshalb sei die Kooperation zwischen Deutschland und Syrien Inhalt mehrerer informeller Gespräche im Kanzleramt gewesen, fuhr Steinberg fort.

Anklage einen Tag vor Prozesseröffnung zurückgezogen

Trotz der Warnungen entschied sich das Bundeskanzleramt unter Steinmeiers Führung für eine Zusammenarbeit mit den Syrern und wies das Bundesjustizministerium an, bei der Bundesanwaltschaft die Niederschlagung der Anklagen gegen die Spione zu verfügen. Die Anklagebehörde gehorchte und zog die Anklagen zurück - einen Tag vor Eröffnung der Hauptverhandlung.

Deutsch-syrische Zusammenarbeit hielt nur wenige Monate

Steinberg resümierte vor dem Ausschuss, er gehe davon aus, dass die Niederschlagung der Anklagen in Zusammenhang mit einer Vereinbarung zwischen Deutschland und Syrien bestehe. Bleibt die Frage, ob das Vorgehen des Kanzleramts gerechtfertigt war. Dazu sagte Steinberg: Es habe interessante Details zu Terrornetzwerken gegeben und auch der Name eine Terrorverdächtigen sei im Zuge der Kooperation erstmalig gefallen. Konkrete Ergebnisse wie etwa die Aufdeckung von Anschlagsplänen habe es jedoch nicht gegeben, erläuterte Steinberg. Die Zusammenarbeit sei nach wenigen Monaten im Sande verlaufen.

Stand: 13.12.2007 19:33 Uhr
 

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