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Karlsruhe stärkt Rechte des Bundestages
Karlsruhe stärkt Rechte des Bundestages

Sondersitzung des BND-Ausschusses wahrscheinlich

Die Bundesregierung hat mit ihren Beschränkungen der Aufklärungsarbeit im BND-Untersuchungsausschuss gegen das Grundgesetz verstoßen.

Das Bundesverfassungsgericht gab einer Organklage von FDP, Grünen und Linksfraktion in weiten Teilen statt. Die eingeschränkten Aussagegenehmigungen für Zeugen im Ausschuss sowie die teilweise Sperre von angeforderten Akten verletze das Informations- und Untersuchungsrecht des Bundestags, heißt es in dem Beschluss.

Saal des BND-Untersuchungsausschusses  (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Demnächst tagt er vielleicht wieder: der BND-Ausschuss ]
Die Bundesregierung hatte sich bei den Aussagen von Ministern und Beamten vor allem zu den Komplexen der verschleppten Khaled al Masri und Murat Kurnaz auf einen "Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung" berufen. Die Opposition sah die Arbeit des Ausschusses dadurch behindert.

Das Karlsruher Gericht gab den Klägern Recht: Sich pauschal auf die zulässigen Gründe zur Begrenzung des parlamentarischen Untersuchungsrechts zu berufen - wie das Staatswohl oder die exekutive Eigenverantwortung - sei in keinem Fall ausreichend.

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Kommt es zur Neuauflage?

Zentrale Frage ist nun: Wird der BND-Untersuchungsausschuss seine Arbeit wieder aufnehmen? Die drei Oppositionsparteien traten für eine Sondersitzung noch in der Sommerpause ein. Entsprechende Anträge lägen bereits vor, hieß es im Bundestag. Da die Oppositionsparteien eine Sondersitzung verlangen können, wird das Gremium mutmaßlich zusammentreten. Was am Ende einer solchen Sitzung steht, ist jedoch offen.

Die SPD - deren Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier in den Jahren des Untersuchungsausschusses schweren Vorwürfen ausgesetzt war - schließt eine Neuauflage des Ausschusses nicht prinzipiell aus. Der SPD-Obmann im Gremium, Michael Hartmann, sagte zu tagesschau.de: "Ich bin bereit, mich im neuen Bundestag ernsthaft darüber zu unterhalten, ob im Lichte der Verfassungsgerichtsentscheidung die Arbeit fortgesetzt wird." Aus Hartmanns Sicht ist eine Sitzung vor der Bundestagswahl aber wenig sinnvoll - dies sei "Theaterdonner im Wahlkampf". Es gebe einen langen Verfahrensweg, um die Arbeit wirkungsvoll wiederaufzunehmen. "Vielleicht bekommt man vor der Wahl eine publikumswirksame Veranstaltung hin, aber keine echte Aufklärung", so Hartmann.

Viel Zeit zwischen Entscheidung und Verkündung

Doch die Opposition will die Zeit vor der Bundestagswahl am 27. September nutzen. Auftrieb bekommt die Debatte über eine baldige Fortführung oder Neuauflage des Untersuchungsausschusses dadurch, dass das Verfassungsgericht bereits am 17. Juni seinen Beschluss gefasst hatte - doch erst jetzt veröffentlichte. Da der Untersuchungsausschuss am 18. Juni seine vorerst letzte Beratungssitzung hatte, regt sich bei den Oppositionparteien Unmut: Hätte man am 18. Juni von der Verfassungsgerichtsentscheidung des Vortags gewusst, dann hätte dies voraussichtlich die Debatte im Ausschuss beeinflußt. Deshalb sei nun eine neue Sitzung notwendig.

Eine Sprecherin des Verfassungsgerichts sprach gegenüber tagesschau.de von einem "normalen Vorgang". In der Regel sei es so, dass zwischen prinzipieller Beschlussfassung und Veröffentlichung der Entscheidungen der Karlsruher Richter Zeit vergehe. "Das hat mit behördeninternen Abläufen zu tun", erklärte die Sprecherin. So werde der Entscheidungsentwurf zur Veröffentlichung noch überarbeitet. Sie verwahrte sich dagegen, dass im Fall der aktuellen Entscheidungen politische Erwägungen eine Rolle gespielt hätten. "Es gibt keine strategischen oder taktischen Überlegungen im Haus, wann Entscheidungen im Grundsatz gefällt und wann sie veröffentlicht werden."

Parteien loben das Urteil

Der FDP-Obmann im Untersuchungsausschuss, Max Stadler, sagte, das Gremium könne nun eine Herausgabe von Akten verlangen, die bisher nicht vollständig vorgelegt worden seien. Die Bewertungen aus dem bisherigen Schlussbericht könnten sich dadurch noch entscheidend verändern, etwa hinsichtlich der Kenntnisse der Bundesregierung über geheime CIA-Flüge über Deutschland.

Auch der Rechtsexperte der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, sagte: "Durch diesen Richterspruch werden wir Zugang zu vielen Akten und Zeugen erhalten, die uns bisher von der Bundesregierung vorenthalten worden sind." Der Grünen-Abgeordnete Christian Ströbele sagte, er sei "hoch erfreut", dass die Verweigerung vieler Akten "durch die Bundesregierung" jetzt als verfassungswidrig eingestuft worden sei. Dies sei eine schwere Niederlage für die Bundesregierung und die sie tragende Große Koalition.

Hartmann lobte das Urteil. Diese Entscheidung werde dafür sorgen, dass bei künftigen Untersuchungsausschüssen dem Parlament mehr Kompetenzen zugestanden würden, so der SPD-Politiker.

Stand: 23.07.2009 16:46 Uhr
 

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