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22.03.2010

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Innenminister finden Zwischenlösung zum Bleiberecht
Herbstkonferenz in Bremen

Innenminister finden Zwischenlösung zum Bleiberecht

Passanten in Duisburg (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Ende des Jahres läuft für 30.000 Menschen die Aufenthaltsgenehmigung auf Probe aus. ]
Das Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer wird verlängert. Nach Angaben des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann einigten sich die Innenminister aus Bund und Ländern auf ihrer Herbsttagung in Bremen auf eine zweijährige Verlängerung der geltenden Regelung. Eine Regelung im Anschluss an diese Frist gebe es aber nicht, sagte der CDU-Politiker.

Die Innenminister verlängerten damit die seit 2007 geltende Übergangsregelung, nach der derzeit etwa 30.000 Ausländer mit einer bis zum 31. Dezember 2009 befristeten Aufenthaltserlaubnis auf Probe in Deutschland leben. Wer bis zum Jahresende keinen Job nachweisen kann, wäre ohne die nun vereinbarte Anschlussregelung in den unsicheren Rechtsstatus der Duldung zurückgefallen und hätte eine Abschiebung befürchten müssen.

SPD und Flüchtlingsverbände gegen vorläufige Lösung

Die SPD hatte sich zunächst gegen die Übergangslösung ausgesprochen. Berlins Innensenator Ehrhart Körting sagte, die Sozialdemokraten würden weiterhin an ihrer Forderung nach einer endgültigen Lösung festhalten. Wie die SPD kritisierten auch Flüchtlingsverbände eine mögliche Verlängerung des Bleiberechts um zwei Jahre als nicht ausreichend. "Durch die Ausschlussgründe hat ein großer Teil der Flüchtlinge keine Chance unter die Bleiberechtsregelung zu fallen", betonte Volker-Maria Hügel von "Pro Asyl".

Kirchen fordern Dauerregelung

Die Verlängerung der Übergangslösung bietet nach Ansicht der evangelischen und katholischen Kirche Zeit, eine dauerhafte Regelung auszuarbeiten. "Der nun beschlossene Zeitaufschub eröffnet die Möglichkeit, eine wirklich humanitäre Lösung für langjährig Geduldete zu finden", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz. Bis dahin dürften an die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung für Geduldete "keine überzogenen Anforderungen" gestellt werden. Nach Ansicht der Kirchen erfordert vor allem das Kriterium der Lebensunterhaltssicherung eine Überarbeitung.

Klare Bedingungen für ein Bleiberecht

Das Bleiberecht wurde zuletzt von den Innenministern der Länder Ende 2006 neu geregelt: Die neue Regelung gilt für Ausländer, die schon seit vielen Jahren in Deutschland leben, aber ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nur geduldet waren. Sie können nach der bisherigen Regelung in Deutschland bleiben, wenn sie bis zum 31.12.2009 unter anderem einen festen Arbeitsplatz, Sprachkenntnisse und Ausweispapiere vorweisen können. In der Wirtschaftskrise wurde vor allem die Forderung nach einem festen Arbeitsplatz für viele Betroffene zum Problem.

Laut Pro-Asyl-Referent Bernd Mesovic gilt die Bleiberechtsregelung nur für Ausländer, die am Stichtag 1. Juli 2007 mindestens acht Jahre in Deutschland oder sechs Jahre bei Familien mit minderjährigen Kindern gelebt haben. Heute sind die Betroffenen also schon mehr als zehn oder acht Jahre im Lande. Seine Organisation fordert nun eine Regelung unabhängig von diesem eher willkürlich gewählten Stichtag.

Laut Angaben des Bundesinnenministeriums haben rund 35.000 Menschen aufgrund des Bleiberechts oder der gesetzlichen Altfallregelung eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, weil sie in Lohn und Brot waren. Ein Ministeriumssprecher räumt aber ein, dass das in der Wirtschaftskrise nicht allen gelingen konnte.

Die Innenminister bei einem Gruppenbild während der Herbsttagung in Bremen.  (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Gute Miene für das Gruppenbild, doch inhaltlich liegen die Innenminister beim Bleiberecht weit auseinander. ]
Stand: 04.12.2009 16:37 Uhr
 

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