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Das Bundeskriminalamt (BKA) soll künftig auch Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen dürfen, wenn dort verdächtige Personen verkehren. Das geht aus dem Entwurf der Novelle des Gesetzes zur Kompetenzausweitung des Bundeskriminalamts (BKA) hervor. In dem aktuellen Gesetzentwurf, der tagesschau.de vorliegt heißt es: Das Abhören und Filmen müsse sich gegen die verdächtige Person richten. In Wohnungen anderer Personen seien die Maßnahmen nur zulässig, wenn sich dort eine verdächtige Person aufhalte.
BKA-Novelle: Paragraph 20h zur Wohnraumüberwachung:"Das Bundeskriminalamt kann zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand
oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer
Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist, durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
1. das nicht öffentlich gesprochene Wort einer Person abhören und aufzeichnen (...)
2. Lichtbilder und Bildaufzeichnungen über diese Person herstellen,
wenn die Abwehr der Gefahr auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert
wäre (...)
In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
1. sich eine in Absatz 1 genannte Person dort aufhält und
2. die Maßnahme in der Wohnung einer in Absatz 1 genannten Person allein
nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird.
Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar
betroffen werden."
[Bildunterschrift: Ein Besucher betrachtet das Angebot von Überwachungskameras auf einer Messe. Offenbar soll dem BKA künftig erlaubt werden, auch Wohnungen mit Kameras zu überwachen.
]
Doch die Pläne zur Videoüberwachung von Wohnungen sind nicht neu. Bereits in einem BKA-Gesetz-Entwurf aus dem August findet sich wortgleich der nun kritisierte Paragraph 20h. Im Zuge der Diskussion um die Online-Durchsuchung war der neue Entwurf für das BKA-Gesetz überarbeit worden und in dieser Woche bekannt geworden.
In den meisten Ländern ist die optische Überwachung von Wohnungen längst Wirklichkeit. Auf eine FDP-Anfrage antwortete die Bundesregierung im März dieses Jahres: "Die Länderpolizeigesetze sehen (...) überwiegend bereits Regelungen zur optischen Wohnraumüberwachung vor." Beispielsweise regelt das Polizeiaufgabengesetz des Landes Bayern seit den 90er Jahren in den Artikeln 33 und 34 das Ausspähen von Wohnungen per Ton und Video. Auch in Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Hamburg und Brandenburg gibt es vergleichbare Gesetze. Mit der BKA-Novelle soll nun auch das Bundeskriminalamt solche Ermittlungsintrumente an die Hand bekommen.
Die im brandenburgischen Bad Saarow tagenden Länderinnenminister schienen - bis auf die eine oder andere Ausnahme - kaum Probleme mit den Gesetzesplänen zu haben. Man werde den Bund bei der Umsetzung unterstützen, hieß es insbesondere von Unions-Seite. Doch bei der SPD-Bundestagsfraktion gibt es offenbar Gesprächsbedarf. Der Vorsitzende des Innenausschusses Sebastian Edathy sagte: "Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres. Das müsste man schon sehr gut begründen." Nach Einschätzung seiner werde "diese neuerliche Ausdehnung der BKA-Befugnisse" in der SPD-Fraktion sicher auf einige Bedenken stoßen. Auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte: "Das wird noch ganz genau zu prüfen sein." Wiefelspütz machte aber auch darauf aufmerksam, dass die nun diskutierte Videoüberwachung bereits vor einigen Monaten im Gesetzentwurf stand. "Insoweit hat vielleicht der eine oder andere nicht richtig gelesen. Wer es wissen wollte, konnte es wissen", so der Sozialdemokrat.
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Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, warf Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Innenminister Wolfgang Schäuble vor, mit "der Ausweitung präventiver Überwachungsmaßnahmen erneut die Ignoranz gegenüber den Grundrechten" zu offenbaren. Der Schutz der Privatsphäre werde durch die Möglichkeit umfassender Ton und Videoaufzeichnung in Privatwohnungen zur Makulatur, so Leutheusser-Schnarrenberger.
Hintergrund:
Die Linksfraktion kritisierte, der Gesetzentwurf "legalisiert den staatlichen Einbruch in die geschützte Privatsphäre". "Davon betroffen können auch Personen sein, die andere Personen kennen, die wiederum noch andere Personen kennen, also letztlich alle", erklärte die Linken-Abgeordnete Petra Pau.
Der ehemalige Bundesinnenminister Gehart Baum sagte, die Bundesregierung höhle die Grundsätze der Verfassungsgerichtsurteile zum Schutz der Bürgerrechte aus. "Das BKA-Gesetz ist Teil einer neuen Sicherheitsarchitektur, die zu mehr Prävention und Überwachung führt", so der FDP-Politiker gegenüber tagesschau.de. Die Summe der Maßnahmen sei besonders besorgniserregend. "Es geht um die Überwachung sensibler Bereiche der Privatsphäre, um die Wohnung und den Computer, deren Kernbereich das Gericht in zwei Urteilen geschützt hat. Die Überwachung soll sich sogar auf Wohnungen richten, die nicht Verdächtigen selbst gehören und in denen sie sich nur aufhalten. Ich habe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Art der Umsetzung der Urteile", sagte Baum.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützte den Plan. Eine reine Überwachung des gesprochenen Worts führe unter Umständen nicht zu Ermittlungsergebnissen. "Bombenbastler in konspirativen Wohnungen werden uns nicht den Gefallen tun, sich detailliert über in Tun zu unterhalten", sagte Gewerkschaftschef Konrad Freiberg in Berlin. Der Kreis der gefährlichen Personen wachse. Zugleich registrierten die Sicherheitsbehörden, dass jede Einschränkung der polizeilichen Fahndungsmethoden von der Gegenseite sofort ausgenutzt werde.
Das Bundesinnenministerium verteidigte die geplante Videoüberwachung. Es sei "mitnichten so, dass hier flächendeckend in diesem Land in Wohnräumen Kameras oder Abhöranlagen installiert werden", sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin. Vielmehr gehe es um terroristische Bedrohungen, die durch präventive Befugnisse des BKA verhindert werden sollen. Der Sprecher verwies darauf, dass in der geplanten Gesetzesregelung "sehr hohe Voraussetzungen" für eine "akustische oder optische Wohnraumüberwachung" zur präventiven Abwehr von Terrorgefahren festgeschrieben werden sollen.
Schäuble und Zypries hatten sich in dieser Woche nach monatelangem Streit auf einen Entwurf für das neue BKA-Gesetz und die darin enthaltene Online-Durchsuchung geeinigt. Hauptstreitpunkt war die Frage, ob Ermittler zur Installation der Spionage-Software auf einem Computer heimlich in die Wohnung eines Verdächtigen eindringen dürfen. Dies wird nun nicht der Fall sein. Die Fahnder sind damit darauf angewiesen, über das Internet auf den fremden Computer zuzugreifen. Das Kabinett soll noch vor der Sommerpause über den Gesetzentwurf entscheiden.
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