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[Bildunterschrift: Das Bundeskriminalamt soll durch ein neues Gesetz mehr Kompetenzen bei Anti-Terror-Maßnahmen bekommen. ]
Das geplante BKA-Gesetz ist bei seiner ersten Lesung im Bundestag auf breite Kritik gestoßen. Alle Oppositionsparteien werteten die geplanten neuen Kompetenzen für das Bundeskriminalamt als überzogenen und unzulässigen Eingriff in Freiheitsrechte. Die Bundesregierung verteidigte die Novelle dagegen mit dem Verweis auf den internationalen Terrorismus.
Erstmals in seiner Geschichte soll das Bundeskriminalamt präventive Befugnisse erhalten. Dies durften bislang ausschließlich die Polizeibehörden der Länder.
[Bildunterschrift: Inzwischen einig: Die Minister Schäuble und Zypries haben lange um das BKA-Gesetz gerungen. ]
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble rechtfertigte die neuen Kompetenzen mit der Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus. Deutschland und Europa seien in dessen "Fadenkreuz" geraten. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach wies Bedenken gegen das Gesetz als unbegründet zurück. "Die Terroristen müssen nur einmal erfolgreich sein, der Staat muss es bei der Terrorabwehr immer sein."
Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz warf Schäuble vor, Verfassungsgrundsätze mit Füßen zu treten und einen Staat zu schaffen, in dem jeder unter Verdacht stehe. Als besonders mangelhaft kritisierte sie den Schutz der Intimsphäre bei der Online-Durchsuchung. Stoßen die Ermittler dort auf allzu privates Material, dürfen sie es zwar nicht verwerten. Die Beamten entscheiden jedoch selbst, welche Daten als grenzwertig eingestuft und einem Richter zur Überprüfung vorgelegt werden. Genauso gut könne man Fröschen den Auftrag erteilen, einen Teich trockenzulegen, bemängelte Piltz.
Die innenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion, Ulla Jelpke, befürchtet den Ausbau des BKA zu einer Superpolizeibehörde. "Eine geheim ermittelnde Staatspolizei ist das Allerletzte, was wir brauchen können." Der Sicherheitsexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, befürchtete, durch das gesetz entstehe eine eine "Monsterbehörde". Für Aufsehen sorgte die innenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion, Ulla Jelpke. Sie zog einen Vergleich zu der Geheimen Staatspolizei Gestapo des Nationalsozialismus: "Eine geheim ermittelnde Staatspolizei ist das Allerletzte, was wir brauchen können."
Umstrittenster Punkt des neuen Gesetzes ist die Online-Durchsuchung, die erstmals geregelt wird. Die Ermittler dürfen aber erst bei einer konkreten Gefahr und bei schwersten Straftaten heimlich in einen Computer eindringen, und dies auch nur nach richterlicher Genehmigung. Union und SPD hatten um diesen Passus monatelang gerungen. das Bundesverfassungsgericht legte dann in einem Grundsatzurteil enge Grenzen für die Überwachung fest. Umstritten ist auch die akustische und optische Wohnraumüberwachung. Auf Kritik stößt dabei vor allem, dass auch die Wohnungen Unverdächtiger beobachtet werden dürfen, in denen ein Verdächtiger verkehrt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erwartet nach eigener Aussage keine weiteren substanziellen Änderungen. Es gebe allenfalls "graduelle Änderungswünsche", sagte Zypries der Tageszeitung "Die Welt". Ihr widersprach aber ihr Parteifreund Sebastian Edathy, Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestags. Er verlangte Änderungen an den Regelungen zur Online-Durchsuchung und zur Wohnraumüberwachung. Im RBB-Inforadio sagte Edathy: "Sie werden es erleben, dass dieser Gesetzentwurf geändert wird." Ohne Einigung zwischen den beiden Koalitionsfraktionen werde es keine abschließende Beratung des Gesetzes im Bundestag geben.
Der Datensicherheits-Experte Prof. Andreas Pfitzmann sieht in dem mit der BKA-Novelle möglichen Einsatz von "Bundestrojanern" wenig Sinn. "Die, die überwacht werden sollen, können mit der Maßnahme am wenigsten überwacht werden. Leider verstehen das viele unserer Politiker nicht", sagte Pfitzmann im tagesschau-Chat.
Sollte das Gesetz durch das Parlament gehen, drohen Klagen. Der Deutsche Richterbund stellte die Verfassungsmäßigkeit der Reform in Frage, da das BKA selbst sein Handeln bei Online-Untersuchungen überprüfen soll. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Rudolf Baum erwägt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung werde durch die Novelle nicht ausreichend, sagte er im Deutschlandfunk. Außerdem diskriminiere sie islamische Geistliche und vermenge die Zuständigkeiten von Bund und Ländern bis zu Unkenntlichkeit.
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