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BKA-Gesetz kommt erneut auf den Prüfstand
Verfassungsbeschwerde eingereicht

BKA-Gesetz kommt erneut auf den Prüfstand

Der Streit über das neue BKA-Gesetz geht vor dem Bundesverfassungsgericht in eine neue Runde. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum hat gemeinsam mit Verbandsvertretern von Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesnovelle erhoben.

Schild am BKA-Gebäude in Berlin (Foto: picture-alliance/ dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Das BKA-Gesetz räumt dem Bundeskriminalamt mehr Kompetenzen zur Terrorabwehr ein. ]
Die ständige sicherheitspolitische Aufrüstung führe zur schleichenden Erosion der Grundrechte, kritisierte Baum bei der Vorstellung der Klage in Berlin. Das BKA-Gesetz sei in vielen Punkten verfassungswidrig. Die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) würden mit der Neuregelung auf Kosten der Freiheit ausgeweitet, bemängelten die Kläger.

Online-Durchsuchung, Telekommunikations-Überwachung und Spähangriff schränkten die Grundrechte der Bürger übermäßig ein. Selbst der Kernbereich der Privatsphäre sei nicht mehr hinreichend geschützt. Zugleich werde der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten immer stärker ausgehöhlt. Informanten, Patienten und Mandanten könnten sich nicht mehr darauf verlassen, dass ihre Gespräche vertraulich blieben und nicht von den Behörden überwacht würden.

"Pressefreiheit wird ausgehebelt"

Mit dem Gesetz werde die Pressefreiheit ausgehebelt, die gerade in Deutschland aus historischen Gründen besonders geschützt sei, kritisierte der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Michael Konken.

Ulrich Schellenberg vom Deutschen Anwaltsverein bemängelte, dass die Vertraulichkeit im Umgang mit Mandanten nach dem neuen Gesetz nur noch für Strafverteidiger gelte und nicht für jeden Rechtsanwalt. Diese Unterscheidung sei aber nicht praktikabel, weil auch in der normalen anwaltlichen Beratung oft strafrechtliche Fragen besprochen würden.

Hintergrund:

Online Durchsuchung (Foto: dpa)
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Am Grundgesetz festhalten - trotz Terrorgefahr

Baum kritisierte einen Wettbewerb der Parteien in der Sicherheitspolitik, der in gesetzliche Symbolhandlungen münde. Politik und Gesellschaft müssten solche Diskussionen aber aushalten und trotz der Bedrohung durch den Terrorismus am Grundgesetz festhalten. Zugleich rügte Baum den Bundestag, der Sicherheitsgesetze deutlich nachlässiger und mit weniger Sorgfalt prüfe als das Bundesverfassungsgericht.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das BKA-Gesetz erwartet der Liberale erst nach der Bundestagswahl. Mit dem neuen Gesetz, das lange umstritten war, hat das Bundeskriminalamt seit Jahresbeginn die Befugnis zur Terrorabwehr bekommen und kann damit in begründeten Verdachtsfällen nach einer Prüfung durch einen Richter auch präventiv ermitteln. Die Behörde kann sich dabei Instrumenten wie der Online-Durchsuchung, der Rasterfahndung sowie des Lausch- und Spähangriffs bedienen.

Stand: 23.04.2009 15:10 Uhr
 

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