Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.
Der Bundesrat hat das geplante BKA-Gesetz und eine Anrufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt. Auch Ex-BND-Chef Geiger kritisiert im Interview mit tagesschau.de: Das Gesetz sei an vielen Stellen unklar, die Privatsphäre nicht gut genug geschützt. Das entspreche nicht dem Geist der Urteile des Verfassungsgerichts.
tagesschau.de: Der Bundesrat hat dem BKA-Gesetz nicht zugestimmt und es auch nicht an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Halten Sie das für richtig?
Hansjörg Geiger: Die Probleme im BKA-Gesetzentwurf sind nicht so einfach, dass ein kurzes, knappes Vermittlungsausschussverfahren reichen würde. Ganz entscheidend ist das, was Juristen den "Kernbereichsschutz" nennen. Dabei geht es darum, die Intimsphäre und letztlich die Menschenwürde eines Betroffenen zu schützen. Wenn man nicht auf die im Gesetz vorgesehene Online-Durchsuchung verzichten möchte, müsste zumindest sichergestellt sein, dass dort der Kernbereichsschutz wesentlich besser gewährleistet wird.
[Bildunterschrift: Das Bundeskriminalamt soll durch ein neues Gesetz mehr Kompetenzen bei Anti-Terror-Maßnahmen bekommen. ]
In diesen Bereich fallen auch Punkte, die man jetzt im Vorfeld eines Vermittlungsverfahrens diskutiert: etwa die Eilfallregelung, nach der allein der Präsident des Bundeskriminalamtes entscheidet, ob eine Online-Durchsuchung durchgeführt wird. Dazu gehört weiter, dass wenn Daten erhoben sind, die möglicherweise den privatesten Bereich betreffen, Beamte des Bundeskriminalamtes prüfen sollen, ob wirklich private Daten erfasst sind, die gelöscht werden müssten. Solche Regelungen genügen natürlich den Anforderungen des Grundgesetzes nicht.

tagesschau.de: Was schlagen Sie vor?
Geiger: Der BKA-Gesetzentwurf sieht viele Eingriffsbefugnisse in den sehr privaten Bereich vor: die Online-Durchsuchung, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die normale Telefonüberwachung, die Videoüberwachung, die akustische Wohnraumüberwachung und die Möglichkeit, jemanden über Tage hinweg zu observieren. Die Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre unterscheiden sich dabei je nach Maßnahme, teilweise gibt es auch keine ausdrücklichen Regelungen.
Wenn man sichergehen will, dass der Mensch in seinem Privatbereich geschützt ist, wäre ein Vorschlag: eine einzige Regelung, die für alle dieser Eingriffsbefugnisse gilt, sozusagen vor die Klammer zu ziehen. Dann wären jeweils einzelne Regelungen überflüssig. Das wäre auch ein Signal für die Beamten, die dieses Gesetz anzuwenden haben.
tagesschau.de: Ein Signal wofür?
Geiger: Damit würde für jeden Beamten, der das Gesetz anwendet, definitiv deutlich: Dieser Kernbereich der Menschenwürde darf nicht verletzt werden. Das muss man immer im Kopf haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach gesagt: Dieser Kernbereich steht nicht zur Disposition. Da gibt es auch keine Abwägung gegenüber den Verfolgungsinteressen im Kampf gegen Terrorismus und gegen andere Straftäter.
tagesschau.de: Aber wahrscheinlich sagen Polizei-Praktiker: Es ist für uns sehr schwer zu unterscheiden, wo dieser Schutz anfängt.
Geiger: Das ist ja gerade der Punkt. Dieses Gesetz hat große Unschärfen. Fast für jede Eingriffsbefugnis werden unterschiedliche Voraussetzungen genannt. Dadurch wird es dem Praktiker unglaublich schwer gemacht, dieses Gesetz korrekt anzuwenden. Das Gesetz ist nicht so klar formuliert, wie es formuliert sein müsste.
tagesschau.de: Was müsste ansonsten noch geändert werden?
Geiger: Neben dem Kernbereichsschutz und einem besseren Schutz der Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälten, Ärzten und Journalisten brauchen wir eine klarere Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bundeskriminalamt und Länderpolizeien. Das Aufgabengebiet - Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus - ist zu wichtig, als dass es da zu Streitigkeiten über Kompetenzen kommen darf.
Laut Entwurf ist es so, dass das Bundeskriminalamt in diesen Fällen zuständig werden kann. Parallel bleiben die Länder zuständig. Hier muss klar geregelt sein, wer nun definitiv für eine Maßnahme verantwortlich ist. Auch der Begriff "internationaler Terrorismus" ist nicht klar definiert. Da das aber die Voraussetzung dafür ist, dass das Bundeskriminalamt zu handeln befugt ist, muss hier mehr Präzision geschaffen werden.
tagesschau.de: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verteidigt das Gesetz gegenüber Kritikern mit dem Hinweis, dem BKA würde dadurch nur ermöglicht, was die Länderpolizeien längst dürften. Stimmt das?
Geiger: Das ist in dieser Form nicht richtig. Es ist nicht so, dass die 16 Landeskriminalämter alle Befugnisse in diesem Umfang schon haben. Manchmal wird auch gesagt, "Das kann ja schon jeder Dorfpolizist". Da muss man wissen: Der Dorfpolizist hat nicht das technische Know-how und auch sonst nicht die Fähigkeiten, um die Gesamtheit dieser Befugnisse anzuwenden zu können. Eine schlagkräftige, hocheffiziente, bestens ausgestattete Großbehörde wie das Bundeskriminalamt kann natürlich diese Befugnisse ganz anders nutzen.
tagesschau.de: Müssen wir uns Sorgen machen, wenn die Eingriffsmöglichkeiten zunehmen, aber die Bedingungen für ihren Einsatz nicht klar definiert sind?
Geiger: Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach gesagt: Der Gesetzgeber muss dafür Sorge tragen, dass der Staat und die Bevölkerung gegen terroristische Gefahren geschützt werden. Dies muss aber auch in einer verfassungsmäßigen, rechtsstaatlichen Weise geschehen. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit muss immer bewahrt werden. Einzelne Urteile des Verfassungsgerichts sind in dem Gesetzentwurf teilweise berücksichtigt worden. Man hat sogar Passagen aus dem Urteil zur Online-Durchsuchung übernommen. Aber der wesentliche Geist der Urteile, nämlich die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu halten, findet sich nicht ausreichend wieder.
Das Interview führte Fiete Stegers, tagesschau.de.
Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW