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Inland
Online-Durchsuchung
Bundesratsmehrheit für BKA-Gesetz wackelt
Sachsen-SPD für Nein im Bundesrat

Mehrheit für BKA-Gesetz wackelt

Das umstrittene Gesetz zur Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) wird im Bundesrat möglicherweise scheitern. Die von CDU/SPD-Koalitionen regierten Länder Sachsen und Schleswig-Holstein wollen dem BKA-Gesetz im Bundesrat bei der Abstimmung am 28. November nicht zustimmen.

Damit könnte die Große Koalition im Bund in der Länderkammer keine ausreichende Unterstützung mehr haben. Denn auch die Landesregierungen mit Beteiligung der FDP, der Grünen oder der Linken votieren voraussichtlich nicht für das Gesetz. Die Länder, in denen SPD und Union allein oder miteinander regieren, haben im Bundesrat nur eine Stimme Mehrheit. Sollte diese nicht zustande kommen, müsste sich der gemeinsame Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag mit dem Gesetz befassen.

Schleswig-Holstein ruft nach Vermittlungsausschuss

Schleswig-Holsteins Innenminister Lothar Hay (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Dass sich die SPD im Bund auf einen Kompromiss mit der Union einigte, räumte seine Bedenken gegen die BKA-Novelle nicht aus: Schleswig-Holsteins Innenminister Hay ]
Schleswig-Holstein beantragte bereits beim Bundesrat, den Ausschuss anzurufen. "Es gibt nach wie vor zentrale Punkte im Gesetzentwurf, die verbessert werden müssen", begründete Innenminister Lothar Hay (SPD) den Schritt. Er stoße sich vor allem an der umfassenden Genehmigung von Online-Durchsuchungen durch das BKA. Zu einem umfassenden Richtervorbehalt gehört nach Ansicht des SPD-Politikers, dass eine Online-Durchsuchung nur von einem Richter angeordnet werden darf. Die in der so genannten Eilfall-Regelung vorgesehene Befugnis des BKA-Präsidenten, bei einer angenommenen Gefahr diese Anordnung selbst zu treffen, lehnte Hay ab.

Sachsen wird sich voraussichtlich enthalten

Thomas Jurk (l.) und Stanislaw Tillich (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Auch bei ihnen wackelt die Zustimmung: Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (rechts) und sein Stellvertreter Jurk ]
Die SPD in Sachsen forderte bei einem Landesparteitag in Burgstädt ihre beiden Regierungsmitglieder auf, das Gesetz abzulehnen. Parteichef Thomas Jurk, der auch Wirtschaftsminister und Vize-Ministerpräsident ist, sagte: "Wir sind natürlich an dieses Votum gebunden." Damit müsste sich Sachsen bei der Abstimmung enthalten.

Die CDU/SPD-Regierungen in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern halten ihr Votum bislang offen und wollen ihr Abstimmungsverhalten erst wenige Tage vor der Entscheidung festlegen.

Bundesregierung hofft noch

Die Bundesregierung geht jedoch nach den Worten ihres Sprechers Ulrich Wilhelm "weiter davon aus, dass das BKA-Gesetz kommen kann". Die Koalition hoffe, dass der Bundesrat zustimmt. "Wir werden versuchen, daran mitzuwirken", betonte Wilhelm. Es müsse ein gemeinsames Interesse von Bund und Ländern geben, dass das BKA seine Aufgaben wahrnehmen könne. Ansonsten werde der Vermittlungsausschuss die nächste Verfahrensstufe sein.

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Ärger über SPD-Abweichler

Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte, man müsse davon ausgehen, dass es ein solches Verfahren geben werde. Allerdings könne er nach den mehrjährigen Verhandlungen und der Zustimmung der Bundes-SPD zum vorliegenden Gesetzestext keinen Spielraum für Änderungen mehr erkennen.

Zitat:

"Mit diesem linken Gerülpse aus Sachsen lässt sich doch nichts anfangen."
Quelle: Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans- Peter Uhl (CSU), in der "taz" zur Ablehnung des BKA- Gesetzes durch die sächsische SPD,

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz kritisierte das Nein der sächsischen Sozialdemokraten zur BKA-Novelle. Es handele sich dabei um ein "völlig normales Polizeigesetz". Die Online-Durchsuchung sei zwar neu, aber "millimetergenau so im Gesetz abgebildet worden, wie das Bundesverfassungsgericht es in einer sehr bemerkenswerten Entscheidung für verfassungskonform gehalten hat". Dennoch zeigte er sich bereit, über einzelne Punkte neu mit der Union zu sprechen. Dies könne beispielsweise die umstrittene Eilfall-Regelung sein.

Die Große Koalition hatte die Neuregelung am vergangenen Mittwoch im Bundestag gegen den Widerstand der Opposition verabschiedet. Das neue Gesetz erlaubt dem BKA erstmals nicht nur die Verfolgung einer bereits begangenen Straftat, sondern schon die Abwehr terroristischer Gefahren. Die Behörde darf bei akuter Gefahr erstmals heimlich private Computer durchsuchen. Auch das Abhören und die Videoüberwachung von Wohnungen ist erlaubt.

Stand: 17.11.2008 15:11 Uhr
 

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