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10.02.2010

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Inland
Online-Durchsuchung
Bundestag beschließt umstrittenes BKA-Gesetz
Umstrittenes BKA-Gesetz im Bundestag beschlossen

Schwarz-rotes "Ja" zur Online-Durchsuchung

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat grünes Licht für die Online-Durchsuchung bekommen: Mit den Stimmen der Großen Koalition stimmte der Bundestag mit großer Mehrheit für das umstrittene BKA-Gesetz. 375 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 168 dagegen, darunter 20 SPD-Abgeordnete. Sechs Sozialdemokraten enthielten sich.

Abwehr von Terror

Mit dem neuen Gesetz darf das BKA künftig unter bestimmten Voraussetzungen heimlich Online-Durchsuchungen von Computern durchführen sowie Wohnungen mit Kameras überwachen. Begründet werden die neuen weitreichenden Befugnisse mit der gestiegenen Terrorgefahr. Zur Abwehr des internationalen Terrorismus seien diese Ausweitungen notwendig.

Protest-Schild gegen das neue BKA-Gesetz (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Protest gegen das neue BKA-Gesetz ]
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der lange für die Ausweitung der Überwachung durch das BKA gekämpft hatte, verteidigte das Gesetz als notwendig. Der Staat müsse die Bürger schützen können. "Das ist kein Angriff auf den Rechtstaat, sondern die Verteidigung des Rechtstaats." Es seien ausreichende richterliche Kontrollen vorgesehen, so Schäuble. Er forderte die Kritiker auch auf, ihre "Diffamierungskampagne" einzustellen.

"Wichtigstes Gesetz der Legislaturperiode"

Auch die SPD verteidigte den nach jahrelangem Streit gefundenen Kompromiss. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte, es handle sich um das wichtigste Sicherheitsgesetz der laufenden Legislaturperiode. "Ich bin der festen Überzeugung, dass sich das Ergebnis sehen lassen kann."

Allerdings stieß das Gesetz auch innerhalb der SPD-Fraktion auf Ablehnung. Deren bildungspolitischer Sprecher Jörg Tauss erklärte im Vorfeld der Abstimmung, mit "Nein" stimmen zu wollen. Er lehne das Gesetz insbesondere wegen der Online-Durchsuchung, der Vermengung geheimdienstlicher und polizeilicher Aufgaben und des mangelnden Schutzes von Journalisten ab, erklärte Tauss.

FDP will in Karlsruhe klagen

Die Opposition übte heftige Kritik an den Änderungen, die FDP will auch eine Klage beim Bundeverfassungsgericht einreichen. "Dies ist kein normales Polizeigesetz, sondern ein weiterer Schritt in einen ausufernden Präventionsstaat", so der FDP-Abgeordnete Max Stadler. Der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland kritisierte, die Polizei werde jetzt ihr eigener Geheimdienst. Auch in der Linkspartei stößt das neue Gesetz auf heftige Ablehnung. Es sei eine "Lizenz zur Willkür", so deren Abgeordnete Ulla Jelpke.

Hintergrund:

Online Durchsuchung (Foto: dpa)
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Kritik an dem Gesetz kam zuvor aus vielen gesellschaftlichen Gruppen. Ärzte, Anwälte, Datenschützer und die IT-Branche hegen erhebliche Bedenken an der Ausweitung des BKA-Gesetzes. Es werde das Berufsgeheimnis von Ärzten, Journalisten und Rechtsanwälten ausgehöhlt, so Schleswig-Holsteins Datenschützer Thilo Weichert.

Das Gesetz muss jetzt noch vom Bundesrat verabschiedet werden, bevor es in Kraft treten kann. Dies soll noch in diesem Jahr erfolgen, damit dass Gesetz 2009 in Kraft treten kann.

Stand: 12.11.2008 18:48 Uhr
 

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