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10.02.2010

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Große Koalition einigt sich auf neues BKA-Gesetz
Zweistufiges Verfahren bei der Online-Durchsuchung

Große Koalition einigt sich auf neues BKA-Gesetz

Schild am BKA-Gebäude in Berlin (Foto: picture-alliance/ dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Das BKA-Gesetz regelt auch die umstrittene Online-Durchsuchung. ]
Die Union und die SPD haben nach monatelangen Verhandlungen die letzten Streitpunkte für das neue Gesetz des Bundeskriminalamts (BKA) aus dem Weg geräumt, wie das ARD-Hauptstadtstudio erfuhr. Bis zuletzt war umstritten, wie die Privatsphäre bei der Online-Durchsuchung geschützt werden kann. Laut den Änderungsanträgen, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegen, einigte sich die Große Koalition auf ein zweistufiges Verfahren bei der Online-Durchsuchung.

Demnach sieht der Entwurf vor, dass im ersten Schritt ein Richter die Online-Durchsuchung anordnen muss. Wurden dann Daten mittels einer Online-Durchsuchung erhoben, überprüfen zwei BKA-Beamte und der unabhängige Datenschutzbeauftragte des BKA, ob der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt wurde.

"Ein gutes Gesetz noch besser gemacht"

Wenn dem Datenschützer Zweifel an der Verwertbarkeit der Daten kommen, müssen diese dem Richter vorgelegt werden, erläuterte der SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper gegenüber der ARD das Verfahren. Damit sei den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung getragen worden, so Körper.

Zudem wurde bekannt, dass die Befugnisse zur heimlichen Online-Durchsuchung im Gesetz bis Ende Dezember 2020 befristet sein sollen. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach lobte den Entwurf. "Wir haben ein gutes Gesetz noch besser gemacht," sagte er. Das BKA habe jetzt ein "praxistaugliches Gesetz", mit dem der internationale Terrorismus wirksam bekämpft werden könne. Trotzdem würden rechtsstaatliche Grundsätze strikt beachtet."

Wichtige Bestimmungen des geplanten BKA-Gesetzes:

GEFAHRENABWEHR: Zur Terror-Abwehr soll das BKA erstmals vorbeugende Aufgaben übernehmen dürfen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde eine Übernahme wünscht.

PRIVATER KERNBEREICH: Eine Überwachung muss unterbrochen werden, wenn der Kernbereich des Privatlebens betroffen ist. Aufzeichnungen, die diesen Bereich betreffen, sind unverzüglich zu löschen, Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden. Bestehen Zweifel, ob Daten diesem Bereich zuzurechnen sind, sind diese zu löschen oder dem anordnenden Gericht zur Entscheidung vorzulegen. Das Erfassen und Löschen von Daten muss dokumentiert werden.

AKUSTISCHE UND OPTISCHE ÜBERWACHUNG: Zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates, für Leib, Leben und Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert darf das BKA verdeckt Personen abhören und auch Bildaufnahmen machen.

EILKOMPETENZ: Diese Maßnahmen dürfen nur auf Antrag des BKA-Präsidenten, seinem Vertreter oder einem Gericht angeordnet werden. Ist Gefahr im Verzug, darf sofort gehandelt werden. Die gerichtliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

RASTERFAHNDUNG: Das BKA kann von öffentlichen oder nichtöffentlichen Stellen die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Dateien verlangen. Voraussetzung ist wiederum die Abwehr schwerwiegender Gefahren.

ONLINE-DURCHSUCHUNG: Das BKA darf ohne Wissen des Betroffenen in informationstechnische Systeme greifen und aus ihnen Daten erheben.

TELEKOMMUNIKATION: Das BKA darf ohne Wissen des Betroffenen dessen Telekommunikation überwachen. Es darf Daten über Verbindungen erheben und bei Mobilfunk den Standort des Gerätes ermitteln.

WOHNUNGSDURCHSUCHUNG: Unter bestimmten Voraussetzungen darf das BKA ohne Einwilligung des Inhabers dessen Wohnung durchsuchen.
 

Zögerliches Lob, heftige Kritik

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar signalisierte seine grundsätzliche Zustimmung zu der Einigung von Union und SPD. Er kenne zwar den Wortlaut des Kompromisses noch nicht, sagte Schaar im Morgenmagazin von ARD und ZDF, es scheine aber, als seien einige Verbesserungen in dem geänderten Entwurf erreicht worden.

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" an, dass ihre Partei das Gesetz im Bundestag ablehnen werde. Die geplante Befristung der Online-Durchsuchung bis 2020 nannte die frühere Bundesjustizministerin "eine Farce". Zwölf Jahre seien viel zu lang.

Um das Gesetz wird seit langem gestritten

Das BKA-Gesetz ist wegen seiner weitreichenden Befugnisse umstritten. Die neuen Vorschriften ermöglichen dem Bundeskriminalamt neben der heimlichen Online-Durchsuchung privater Computer die Installation von Mikrofonen und Kameras für Lausch- und Spähangriffe in Wohnungen sowie Rasterfahndungen. Die zusätzlichen Kompetenzen für das BKA waren 2006 mit der Föderalismusreform vereinbart worden. Erstmals soll die Behörde nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch für die Abwehr terroristischer Gefahren zuständig werden.

Bereits am Donnerstag kommender Woche soll das BKA-Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden.

Stand: 06.11.2008 09:07 Uhr
 

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