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In einer Expertenanhörung des Bundestags-Innenausschusses hat eine Mehrheit der geladenen Staatsrechtler die geplanten zusätzlichen Kompetenzen für das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorabwehr als verfassungskonform bewertet.
Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble enthalte "keine grundsätzliche Verschiebung des Koordinatensystems von Freiheit und Sicherheit zu Lasten der Freiheit", erklärte etwa der Bielefelder Rechtswissenschaftler Christoph Gusy. Der Passauer Verfassungsrechtler Dirk Heckmann sagte, dass sowohl die in dem Gesetz vorgesehene Online-Durchsuchung als auch die Regelungen zur Wohnraumüberwachung "verfassungskonform ausgestaltet" seien.
Im Detail gab es aber von mehreren Experten erhebliche Kritik an dem Gesetzentwurf. Der Rechtswissenschaftler Hansjörg Geiger, früher Präsident des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesverfassungsschutzes, nannte die Begründung für eine Online-Durchsuchung nicht überzeugend und warnte vor einer überzogenen Überwachung. Auch bestehe die Gefahr, dass künftig die Befugnisse des BKA mit den Zuständigkeiten der Bundesanwaltschaft kollidieren könnten, so Geiger.
Der Berliner Rechtsprofessor Martin Kutscha hielt es für sehr wahrscheinlich, dass bei Online-Durchsuchungen auch Computer völlig Unbeteiligter ausgeforscht werden.
[Bildunterschrift: Der Datenschutzbeauftragte Schaar warnt vor einer Verwischung polizeilicher und geheimdienstlicher Aufgaben. ]
Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf die Terroranschläge von New York, London und Madrid. Erstmals in seiner Geschichte soll das BKA bei der Abwehr terroristischer Gefahren auch präventiv tätig werden können, also noch bevor eine Straftat begangen wurde.
Dem Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, gehen die geplanten Kompetenzen zu weit. Er sieht Abgrenzungsprobleme zwischen Bund und Ländern und warnte vor einer Verwischung polizeilicher und geheimdienstlicher Aufgaben. "Wenn viele Stellen auf demselben Feld ackern, kommen sie sich in die Quere", so Schaar.
Der Deutsche Anwaltverein, der nicht zur Anhörung im Bundestag geladen war, brachte in einer schriftlichen Stellungnahme erhebliche Bedenken vor. Die neuen Befugnisse könnten zulasten der Freiheitsrechte gehen. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnte: "Niemand könnte mehr sicher sein, ob er den geplanten geheimdienstlichen Maßnahmen ausgesetzt ist, egal wie gesetzestreu er sich verhält."
[Bildunterschrift: BKA-Präsident Jörg Ziercke verteidigt den Gesetzentwurf ]
BKA-Präsident Jörg Ziercke wies die Einwände als unbegründet zurück und beharrte auf den Befugnissen. "Das BKA wird nicht zu einem deutschen FBI und nicht zu einer mächtigen Geheimdienstzentrale", sagte Zierke bei der Bundestags-Anhörung. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verwies in dem Zusammenhang auf einen "massiven Nachholbedarf" bei der technischen und personellen Ausstattung der Polizeien. GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg sagte, das beste Gesetz helfe nicht weiter, wenn es durch Ressourcenmangel ausgebremst werde.
Politiker von FDP, Grünen und Linkspartei forderten die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. FDP-Innenexperte Max Stadler bezeichnete den Entwurf als "weiteren Schnellschuss" der Großen Koalition. "Die Landeskriminalämter haben aufgrund der bestehenden Gesetze bisher hervorragende Arbeit geleistet", sagte er. Gesetzesverschärfungen wie Rasterfahndung, Wohnraumüberwachung oder heimliche Online-Durchsuchungen würden daher nicht gebraucht. Grünen-Chef Reinhard Bütikofer sagte, die Experten-Anhörung zeige, dass der Gesetzentwurf "so nicht verfassungsmäßig ist".
Die Innenexpertin der Linkspartei, Ulla Jelpke, sagte, das BKA-Gesetz drohe die Bürgerrechte massiv zu beschädigen. Das gelte vor allem für die Aufweichung des Informantenschutzes und die Online-Durchsuchung. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz verteidigte das Vorhaben. Das Gesetz als solches stehe nicht zur Disposition, sagte er. Der Entwurf müsse lediglich "mit der Nagelfeile" präzisiert werden.
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