Aufgaben der Sicherheitsbehörden BKA, Bundespolizei, Zoll - wer macht was?

Stand: 09.12.2010 15:12 Uhr

Eine einheitliche Polizei des Bundes soll die Sicherheitsbehörden schlagkräftiger machen. Aber wer ist denn eigentlich auf Bundesebene für unsere Sicherheit zuständig? tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen und erklärt, warum wir kein "deutsches FBI" bekommen.

Im April hatte Innenminister Thomas de Mazière eine Expertenkommission um den früheren Verfassungsschutz-Präsidenten Eckart Werthebach beauftragt, Vorschläge zur Arbeit und Optimierung der Sicherheitsbehörden im Bund zu erarbeiten. Seine Empfehlungen legte das Gremium jetzt in einem 147-seitigen Abschlussbericht dar. Fragen und Antworten dazu von tagesschau.de.

Wer ist zuständig für unsere Sicherheit?

Für die innere Sicherheit in Deutschland sind auf Bundesebene die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und der Zoll zuständig.

Bundespolizei: Rund 41.000 Beschäftigte, davon 30.000 Polizisten; Zentrale: Potsdam. Die Bundespolizei ist aus Bundesgrenzschutz und Bahnpolizei hervorgegangen und untersteht dem Bundesinnenministerium. Eine wichtige Aufgabe ist die Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Sie ist auch für die Sicherheit in Zügen und auf Bahnanlagen zuständig und soll den zivilen Flugverkehr vor Angriffen schützen. In Berlin schützt sie im Einvernehmen mit der Landespolizei Bundesorgane wie das Bundeskanzleramt und Bundesministerien.

Bundeskriminalamt (BKA): Mehr als 5500 Beschäftigte; Zentrale: Wiesbaden. Das BKA koordiniert das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der Länder- und Bundespolizei. Eigene Ermittlungskompetenzen hat es unter anderem bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, des Rauschgift- und Waffenhandels sowie der Geldwäsche. Das Amt stellt zudem Personenschützer für die Kanzlerin, den Bundespräsidenten, Bundesminister und Staatsgäste.

Zoll: 34.000 Mitarbeiter; Zentrales Zollkriminalamt: Köln. Fünf Bundesfinanzdirektionen koordinieren und beaufsichtigen die Tätigkeit der Zollämter. Der dem Bundesfinanzministerium unterstellte Zoll kontrolliert nicht nur den Waren- und Personenverkehr an den Grenzen und sucht nach gefälschten Markenartikeln. Auch die Bekämpfung der Schwarzarbeit fällt in seinen Aufgabenbereich. Das 1992 gegründete Zollkriminalamt als "Kripo des Zolls" ist vor allem bei der Bekämpfung des organisierten Waffen-, Drogen- und Zigarettenschmuggels aktiv. Seine Zollfahnder haben die gleichen Rechte wie Polizisten.

Welches Ziel hat die Fusion?

Bereits in ihrem Koalitonsvertrag hatten Union und FDP sich vorgenommen, die Sicherheitsbehörden auf ihre Effizienz hin zu überprüfen. Kommissionschef Werthebach hält die Reform für wichtig, damit es keine konkurrierenden Sonderpolizeien des Bundes gibt. Werthebach betonte aber auch, dass die Kompetenzen von Bundespolizei und BKA "im Wesentlichen unverändert" bleiben sollten. Schließlich handle es sich um eine Organisationsreform, und nicht um eine "Befugnisreform". So wäre es möglich, die Reform ohne Änderung des Grundgesetzes umzusetzen.

Was schlägt die Kommission im Einzelnen vor?

Kern der Vorschläge ist, die Polizeien des Bundes unter dem Dach der Bundespolizei zusammenzuführen ohne zu fusionieren.

Bundespolizei: Dem Vorschlag zufolge soll sie künftig federführend bei Fragen der Luftsicherheit - insbesondere der Überprüfung von Personen, Fracht und Luftfahrtunternehmen - sowie dem Schutz der Botschaften im Ausland sein.

Bundeskriminalamt (BKA): Vorgeschlagen wird eine Stärkung des BKA als Kriminalpolizei des Bundes. Dafür soll die Bekämpfung der Kriminalität in Fällen von besonderer Bedeutung künftig generell auf das BKA übertragen werden. Darunter fällt auch Piraterie.

Zoll: Die Behörde soll als dritte Sicherheitsbehörde des Bundes in seiner Struktur erhalten bleiben. Die Zollverwaltung bleibt dem Bundesfinanzminister unterstellt und soll lediglich die Zentrale Unterstützungseinheit Zoll (ZUS) mit ihren 33 Mann an die Polizei abgeben. Diese wird in die Anti-Terror-Einheit GSG 9 integriert. Vorgeschlagen wird zudem, die Strafverfolgung in Fällen schwerwiegender und organisierter Kriminalität aus dem Zuständigkeitsbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zollverwaltung) der Zollfahndung zu übertragen. Nicht geregelt ist die Frage der Küstenwache mit polizeilichen Grenzschutz und Überwachung der Zollgrenzen.

Wann soll die Reform umgesetzt werden?

Die Kommission schlägt für die Reorganisation der Sicherheitsbehörden einen "überschaubaren Zeitraum" vor. Bundesinnenminister de Maizière kündigte für das Frühjahr kommenden Jahres Entscheidungen an, die im Laufe der Legislaturperiode bis 2013 umgesetzt werden sollen.

Bekommen wir ein "deutsches FBI"?

Im Vorfeld war über ein "deutsches FBI" spekuliert worden. Das Federal Bureau of Investigation (FBI) ist die bundespolizeiliche Ermittlungsbehörde des Justizministeriums der USA. Ein "deutsches FBI" hält Kommissionschef Werthebach für unvereinbar mit der Verfassung. Im Grundgesetz sei "mit Bedacht festgelegt" worden, dass Bund und Länder unterschiedliche polizeiliche Aufgaben haben. Innenminister de Mazière verweist darauf, dass die US-Bundespolizei ein Durchgriffsrecht bis auf die kommunale Ebene habe. Das sei verfassungsrechtlich in Deutschland nicht möglich.

In Deutschland ist die jeweilige Landespolizei für die Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig. Schutzpolizisten kontrollieren den Straßenverkehr. Auch der Schutz von Demonstrationen und Großveranstaltungen gehört zu ihren Aufgaben.