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Urteil zu illegalen Downloads
BGH stärkt Musikbranche
Musiker können künftig leichter gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkte sie in der Forderung, die Namen und Adressen von illegalen Tauschbörsen-Betreibern zu erhalten. Demnach müssen es die Gerichte den Providern in der Regel gestatten, die Identität der IP-Adressen-Nutzer bekannt zu geben, wenn urheberrechtlich geschützte Musiktitel offensichtlich unberechtigt in Online-Tauschbörsen eingestellt wurden.
Damit hatte in letzter Instanz die Klage des Unternehmens Erfolg, das die Musik von Xavier Naidoo vertreibt. Im September 2011 waren in einer Online-Tauschbörse Titel aus dem Naidoo-Album "Alles kann besser werden" zum Herunterladen angeboten worden. Die Anbieter verwendeten sogenannte dynamische IP-Adressen. Wer sich hinter den wechselnden IP-Adressen verbirgt, ist nur den Providern bekannt, die die IP-Adressen zuweisen. Das war in diesem Fall die Telekom. Das Vertriebsunternehmen beantragte deshalb, der Telekom die Auskunft zu gestatten, scheiterte aber zunächst vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln. Nach Ansicht der Kölner Richter setze die Offenlegung eine Urheberrechtsverletzung "von gewerblichem Ausmaß" voraus, das im konkreten Fall nicht erreicht sei.
Kolja Schwartz (ARD) zum Urteil des BGH zum Urheberrecht
tagesschau 24 15:00 Uhr, 10.08.2012
Der BGH hob die Urteile in letzter Instanz auf und gab dem Auskunftsanspruch statt. Dem Urheber stünden gegen jeden Verletzer Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz zu. Das setze nicht voraus, dass die rechtswidrige Tätigkeit ein gewerbliches Ausmaß erreicht habe. Den Auskunftsanspruch derart zu beschränken, würde auch "dem Ziel des Gesetzes widersprechen, Rechtsverletzungen im Internet wirksam zu bekämpfen", heißt es zur Begründung.
(Az: - I ZB 80/11)
Stand: 10.08.2012 13:50 Uhr
