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22.03.2010

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BGH: Razzien gegen Globalisierungskritiker waren rechtswidrig
BGH-Entscheidung zu Ermittlungen vor G8-Gipfel

Razzien gegen Globalisierungskritiker waren rechtswidrig

Polizeiautos vor der "Roten Flora" in Hamburg (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Eines der Ziele der Razzia: Die "Rote Flora" in Hamburg ]
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungsgegner vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm waren rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, die obersten Ankläger der deutschen Justiz seien in dem Fall gar nicht zuständig gewesen. Es bestünden "nachhaltige Zweifel", dass die Beschuldigten eine terroristische Vereinigung gebildet hätten. Auch sei keine besondere Bedeutung des Falles zu sehen. Beides sei aber Voraussetzung für eine Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft.

Im Mai 2007 hatte der Generalbundesanwalt Ermittlungen wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen mindestens 18 Globalisierungsgegner eingeleitet und umfangreiche Durchsuchungen angeordnet. Die Ermittler warfen den Verdächtigen vor, mit Anschlägen gewaltbereite Gesinnungsgenossen gegen das einen Monat später stattfindende Treffen der Staats- und Regierungschefs der acht wichtigsten Industrienationen in Heiligendamm mobilisiert haben zu wollen. Die Polizei hatte daher dutzende Wohnungen und Kulturzentren der linken Szene in mehreren Bundesländern durchsucht.

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Kritik an Maßnahmen

Bundesanwaltschaft und Polizei standen wegen der Maßnahmen vor und während des G8-Gipfels bereits seit längerem in der Kritik. Unter anderem da von Verdächtigen auch Geruchsproben genommen worden waren. Am Rande des Gipfeltreffens selbst wurden rund 1500 Ermittlungsverfahren gegen Demonstranten eingeleitet, insgesamt aber nur wenige verurteilt. Gegen rund 1000 Beschuldigte wurden die Verfahren eingestellt, bevor es zu einer Anklage vor Gericht kam - in rund der Hälfte dieser Fälle deshalb, weil den Beschuldigten nichts nachgewiesen werden konnte. In den übrigen Fällen handelte es sich um Ordnungswidrigkeiten, oder die Staatsanwaltschaft ging nur von geringer Schuld aus.

Schwere Vorwürfe gegen die Polizei

Freigesprochen wurde beispielsweise ein 19-jähriger aus Göttingen: Der Freizeit-Rugbyspieler hatte einen Gummi-Zahnschutz bei sich getragen, weshalb er von der Polizei als potenzieller Gewalttäter mit "Schutzbewaffnung" eingestuft wurde. Ähnlich habe die Polizei in vielen Fällen gehandelt, so der Vorwurf der Hamburger Rechtsanwältin Britta Eder, die mehrere G-8-Gegner vertritt und im Vorstand des Republikanischen Anwaltsvereins aktiv ist.

Polizisten räumen eine Blockade in Heiligendamm. (Foto: AFP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Demonstranten werfen der Polizei rechtswidriges Verhalten bei Einsätzen im Umfeld des G-8-Gipfels vor. ]

Während des Gipfels kam es Kritikern wie Eder zufolge zu haltlosen Beschuldigungen und massenhaftem rechtswidrigen Verhalten der Polizei gegenüber Demonstranten: "Die Beamten machten erst einmal, was sie wollen, und sagen den Demonstranten: 'Sie können ja dagegen Beschwerde einlegen.'" Das haben etwa 14 Globalisierungskritiker mit Unterstützung durch Eder und den Republikanischen Anwaltsverein getan. Sie werfen der Polizei willkürliche und menschenunwürdige Inhaftierung in durchgehend beleuchteten und videoüberwachten Großkäfigen vor. Die Kläger gehören zu einer Gruppe von 193 Personen, die in einem Waldstück von der Polizei festgenommen wurden, nachdem in der Nähe eine brennende Barrikade errichtet worden war.

BGH liegt "eine Vielzahl" von Beschwerden vor

Nach BGH-Angaben haben Betroffene "eine Vielzahl" von Beschwerden gegen die Polizeimaßnahmen eingelegt. Der 3. Strafsenat hat nun lediglich über die erste derartige Beschwerde entschieden.

Stand: 04.01.2008 19:16 Uhr
 

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