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Von Holger Schmidt, SWR
[Bildunterschrift: Symbol der Roten Armee Fraktion ]
Kann man einen ehemaligen RAF-Terroristen mit Beugehaft beeindrucken? Einen Normalbürger würde die Drohung mit sechs Monaten Haft zweifellos sehr schrecken. Doch die ehemaligen RAF-Terroristen? Nehmen wir zum Beispiel Christian Klar. Er sitzt seit mehr als 25 Jahren in Haft – ohne sich je konkret zu seinen Taten geäußert zu haben. Und das, obwohl es ihm vielleicht sogar eine Begnadigung eingebracht hätte. Maximal sechs Monate länger sollen seine Haltung ändern?
Oder Brigitte Mohnhaupt. Sie galt als die Anführerin der sogenannten zweiten RAF-Generation und hat ebenfalls mehr als zwei Jahrzehnte stets geschwiegen. Nun ist sie seit neun Monaten auf Bewährung frei. Würde sie die Aussicht auf maximal sechs Monate weitere Haft so sehr schrecken, dass sie plötzlich alle ihre bisherigen Prinzipien über Bord wirft?
Ich glaube das nicht. Und die Bundesanwälte glauben es wahrscheinlich auch nicht. Es wirkt eher wie ein verzweifelter letzter Versuch des Rechtsstaates, dem Schweigen der Verbrecher etwas entgegenzusetzen. Es ist Kosmetik. Das Mittel klingt gut, aber es wird nicht wirken. Und wenn es wirklich so weit kommt, dass Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts wieder ins Gefängnis müssen, dann werden sie erst recht nichts sagen. Und nach maximal sechs Monaten wieder frei sein – in den Augen ihrer letzten verborgenen Anhänger als die moralischen Sieger. Sicher ist nur: Hungerstreiks und Sympathisantentaten wird es 2008 wohl kaum mehr geben.
Trotzdem: Beugehaft für Mohnhaupt, Klar und Folkerts: Es würde ein absurdes Theater – und Deutschland könnte sich wieder einmal beweisen, wie wenig der Deutsche Herbst bis jetzt verarbeitet ist.
[Bildunterschrift: 7. April 1977: Der Tatort des Buback-Mordes in Karlsruhe. ]
Trotzdem dürfen wir immer noch auf Vernunft hoffen. Und zwar beim Bundesinnenminister. Auch er hält einen Schlüssel zur Aufklärung des Falles Buback in der Hand. Er könnte Geheimdienstakten zu dem Fall für das Strafverfahren frei geben – aus denen sich angeblich wichtige Hinweise über den Schützen und den Tatablauf ergeben. Ein entsprechender Antrag des Generalbundesanwalts liegt in Berlin schon lange vor, der Verfassungsschutz will aber eine Sperrung der Akte. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble muss nun irgendwann entscheiden. Noch hat er es nicht getan. Beugehaft ist in diesem Fall jedoch nicht vorgesehen.
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