Seitenueberschrift
Unterschiedliche Reaktionen auf Bettensteuer-Urteil
Nächtigen Sie privat oder beruflich?
Kommunen und Verbände reagieren höchst unterschiedlich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zur Bettensteuer. Das Gericht hatte gestern entschieden, dass die Steuer zwar bei Übernachtungen von Touristen zulässig ist, nicht aber bei Geschäftsreisenden.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) erwartet, dass die Steuer nach dem Urteil komplett abgeschafft wird. "Wir gehen davon aus, dass sich die Bettensteuer erledigt hat", sagte der Geschäftsführer des Dehoga Nordrhein, Christoph Becker. Es sei nicht nachvollziehbar, wie in einer Satzung zwischen privaten und beruflichen Übernachtungsgästen unterschieden werden solle. Der Verwaltungsaufwand sei erheblich.
"Der Datenschutz ist ein hohes Gut"
Der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten, Franz-Josef Möllenberg, warnte, Hotelangestellte würden "zu Schnüfflern degradiert", falls sie prüfen müssten, ob ein Gast privat oder geschäftlich unterwegs ist. Eine Sprecherin der Stadt Köln räumte ein, dass es schwierig werde, zwischen privaten und beruflich bedingten Übernachtungen zu unterscheiden. "Der Datenschutz ist ein hohes Gut."
Köln war die erste Stadt, die 2010 eine solche Steuer einführte, und sie ist auch die größte der etwa 20 Kommunen, die sie bislang erhebt. Dort rechnet man durch das Urteil mit Einbußen in Millionenhöhe. 2011 hatte die Stadt 4,5 Millionen Euro aus der Bettensteuer eingenommen, die dort offiziell Kulturförderabgabe heißt. Davon flossen laut Stadtverwaltung 2,6 Millionen Euro in die Renovierung von Museen und Kulturbauten.
Köln stoppt, Hamburg prüft, Koblenz plant, Weimar revidiert
Köln hat den Einzug der Steuer vorerst gestoppt. Auch Bremen setzte die Zahlungspflicht vorläufig aus und will bereits erfolgte Zahlungen zurückerstatten. Die Stadt Koblenz hingegen will trotz des Urteils im nächsten Jahr eine Bettensteuer einführen. In Weimar will die Verwaltung dem Stadtrat möglichst schon am kommenden Mittwoch eine revidierte Satzung vorlegen, die dem Urteil gerecht wird. Auch in Erfurt hieß es, die Kulturförderabgabe stehe "keinesfalls zur Disposition".
Die SPD-Fraktion in Hamburg will nach Angaben eines Sprechers in aller Ruhe prüfen, wie die für 2013 geplante Kultur- und Tourismustaxe juristisch unangreifbar gemacht werden kann. Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum hatte bereits gestern versichert, dass er an der Erhebung der Bettensteuer von 2013 an festhalten will.
Der Deutsche Städtetag bewertete positiv, dass eine kommunale Übernachtungssteuer grundsätzlich rechtmäßig sei. "Nach diesem Urteil werden in vielen Städten nun die entsprechenden Satzungen angepasst werden müssen." Die Einnahmen würden voraussichtlich geringer ausfallen als erwartet, sagte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus.
Unterscheidung in der Praxis wohl schwierig
Dieser Einnahmeausfall wird in den einzelnen Städten allerdings höchst unterschiedlich ausfallen. In Osnabrück etwa sind nach Dehoga-Angaben nur rund zehn Prozent der Gäste Touristen. Von den 450.000 Euro, die die Stadt mit der Bettensteuer vergangenes Jahr eingenommen hat, dürfte künftig nicht mehr viel übrig bleiben. Die Stadt Köln schätzt den Anteil der Touristen an den Übernachtungsgästen auf 40 bis 50 Prozent, die Dehoga kommt hier auf deutlich niedrigere Werte. In Städten wie Weimar oder Bingen - die eher für Touristen als für Geschäftsreisende interessant sind - könnte sich die Steuer hingegen auch dann noch lohnen, wenn sie nur noch von Städteurlaubern erhoben wird.
Unklar ist allerdings noch, wie in der Praxis zwischen privat veranlassten Übernachtungen und Geschäftsreisen unterscheiden werden soll - und wer dies überprüfen könnte.
Ein Vergleich zur Hundessteuer
Das Bundesverwaltungsgericht begründete sein Urteil damit, dass die Abgabe eine "örtliche Aufwandsteuer" sei. Eine solche Steuer dürfe nur auf Konsumausgaben erhoben werden, die über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgehen. Dies sei bei privaten Hotelübernachtungen der Fall, nicht aber bei solchen, die beruflich zwingend erforderlich sind. Das Erzielen von Einkommen dürfe nicht besteuert werden, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier. Er zog als Vergleich die Hundesteuer heran, bei der für privat gehaltene Hunde Steuern erhoben würden, nicht jedoch für Diensthunde.
Stand: 12.07.2012 15:48 Uhr
