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Neue Regeln für Online-Shops
Klicks im Internet sollen jetzt sicherer sein
Aufmerksamkeit im Netz bleibt weiter erste Surfer-Pflicht. Aber künftig soll es nicht mehr so einfach sein, Kunden in Kauf- oder Abofallen zu locken. Ab sofort müssen Online-Shops schon auf Schaltflächen - und nicht erst im Kleingedruckten - klar machen, dass ein Klick zum Kauf führt.
Von Oliver Neuroth, SWR, ARD-Hauptstadtstudio
"Kostenlos", "gratis", "free" - am besten fett gedruckt in Leuchtfarbe. Etwa fünf Millionen Internet-Nutzer sind damit schon in die Falle gelockt worden - zum Beispiel wenn es um Kochrezepte, Horoskope, Routenplaner oder Intelligenztests ging. Denn die Angebote waren gar nicht kostenlos, und das stand natürlich nur im Kleingedruckten.
Wie Schaltflächen in Online-Shops ab heute aussehen müssen, erklärt Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband: "Der Button darf jetzt nicht mehr heißen: 'Jetzt bestellen' oder 'weiter' oder 'Bestellung absenden', sondern es muss draufstehen: 'Kaufen', 'entgeltpflichtig bestellen' - etwas in dieser Art."
Dem Kunden muss also klar sein, dass er Geld ausgibt. Erst, wenn er auf den Button klickt, kommt ein Kaufvertrag zustande. So sieht es das neue Gesetz vor. Dafür stark gemacht hatte sich vor allem Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Sie erwartet jetzt "mehr Transparenz und mehr Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher."
Gesetz gegen Internet-Kostenfallen tritt in Kraft
tagesschau24 12:30 Uhr, 01.08.2012, Christin Jordan, SWR
Das Gesetz betrifft auch Internethändler im Ausland
Die neuen Regeln gelten für den kompletten Internethandel - also nicht nur für vermeintliche Kauf- oder Abofallen, sondern auch für seriöse Anbieter. Sie mussten ihre Online-Shops umbauen und mit den neuen Warnbuttons ausrüsten. Dafür hat ihnen das neue Gesetz drei Monate Zeit gegeben, denn es gilt offiziell schon seit Anfang Mai.
Es betreffe auch Internet-Händler im Ausland, betont Gurkmann: "Wenn sie ein ausländisches Unternehmen haben, das seine Tätigkeiten auf den deutschen Markt ausrichtet, dann gilt für den Verbraucher das ihn besser schützende deutsche Recht und damit auch die Buttonlösung." Diese Ausrichtung sei schon durch verschiedene Sprachversionen oder eine internationale Telefonnummer gegeben.
Ein Grund für die Neuregelung ist eine EU-Richtlinie für besseren Verbraucherschutz. Sitzt aber ein Händler zum Beispiel in den USA und spricht mit seiner Internetseite nicht direkt den deutschen Markt an, muss er auch keine neuen Buttons installieren. Gerät ein Kunde hier in eine Abofalle, kann er sich nicht auf das deutsche Recht beziehen.
Neue "Button"-Regeln für Online-Shops
O. Neuroth, ARD Berlin
01.08.2012 01:47 Uhr
Aufmerksamkeit im Netz bleibt weiterhin erste Surfer-Pflicht
Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass solche Fälle beispielsweise bei Geschäften mit Computerprogrammen vorkommen können und möglicherweise vor Gericht landen werden. "Bei Software ist es im Einzelfall schwierig zu entscheiden", so Gurkmann. Das heißt, auch wenn ab heute die Button-Lösung gilt, Online-Shopping bleibt ein Bereich, in dem man als Surfer gut aufpassen sollte.
Und zwar nicht nur auf Portalen von ausländischen Händlern. "Wir fürchten aber schon, dass auch die schwarzen Schafe versuchen werden, weiterhin die Verbraucher in irgendeiner Form über den Tisch zu ziehen. Man sollte sich im Internet den Anbieter immer sehr gut aussuchen", meint Gurkmann. Wenn einem ein Online-Händler bisher unbekannt sei, solle man ein wenig recherchieren, so der Rat der Verbraucherschützer. Oft finde man über Bewertungsportale Informationen über einen Anbieter und habe dann Hinweise, ob er seriös sein kann oder nicht.
Stand: 01.08.2012 01:47 Uhr
