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Regierung legt Entwurf vor

Beschneidungsgesetz erntet breite Zustimmung

Nach langem Streit will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Beschneidungsrecht verabschieden. Er sieht vor, dass nicht das Strafrecht, sondern das Fürsorgerecht bei der Beschneidung gilt. Die Ex-Zentralratsvorsitzende der Juden, Knobloch, zeigte sich erleichtert.

Von Silke Engel, RBB, ARD-Hauptstadtstudio

26 Seiten ist das neue Beschneidungsgesetz lang. Es formuliert einen neuen Paragrafen, um den das "Bürgerliche Gesetzbuch" erweitert werden soll - eingebettet in das Fürsorgerecht und nicht das Strafrecht. Schon nächste Woche will das Kabinett diesen Entwurf verabschieden und dann in den Bundestag einbringen. Danach können Eltern einer Beschneidung ihres Jungen zustimmen, ohne dabei ihre gesetzliche Fürsorgepflicht zu verletzen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

Beschneidungsentwurf schafft Rechtssicherheit
S. Engel, ARD Berlin
04.10.2012 12:58 Uhr

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"Die Beschneidung muss fachgerecht durchgeführt werden und deshalb muss sie möglichst schonend und mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung durchgeführt werden", sagt Anders Mertzlufft, Sprecher des Bundesjustizministeriums. "Zweitens: Sie darf nur nach einer vorherigen umfassenden  Aufklärung erfolgen. Und drittens: Eltern müssen den Kindeswillen bei dieser Frage entsprechend mit einbeziehen. Viertens: Eine Ausnahmeregelung greift, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet wird."

Das bedeutet: Ob religiöse oder andere Motive ursächlich sind für eine Beschneidung, das hat den Staat nicht zu interessieren. Und: Nicht allein Ärzte dürfen beschneiden, sondern auch qualifizierte Vertreter von Religionsgemeinschaften haben das Recht dazu, allerdings nur, solange das Kind ganz klein ist, bis zu sechs Monate alt, und sie müssen dafür ausreichend qualifiziert sein.

Knobloch: Beschneidung ist im Judentum Gesetz

Charlotte Knobloch, ehemalige Präsidentin des Zentralrates der Juden, reagiert im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF erleichtert auf diesen Gesetzestext. "Es ist ein ausgewogenes Gesetz, und ich hoffe sehr, dass auch der Bundestag diesen Richtlinien, die ihm vorliegen, folgt." Geärgert aber hat sich Knobloch über die Debatte, die diesem Entwurf vorausgegangen war.

Charlotte Knobloch, Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland
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Knobloch:"Beschneidung ist im Judentum Gesetz."

"Ich bin sehr traurig über die vermeintlichen fanatischen Experten, die nicht in juristischer oder medizinischer Hinsicht diskutieren, sondern ganz klar antisemitisch und religionsfeindliche Argumentationsmuster suchen, und ich glaube, das war äußerst überflüssig und hat unserem Land auch in der Welt nicht gut getan", bemängelt Knobloch.

Sie wehrt sich gegen die Ansicht, Beschneidung von Jungen könne Traumata auslösen. Auch will Charlotte Knobloch mit niemandem darüber diskutieren müssen, ob Beschneidung für den jüdischen Glauben essentiell ist oder nur eine Kann-Vorschrift. Für sie und die meisten Juden ist die Lage klar. "Die Beschneidung im Judentum ist kein Ritual und keine Tradition. Es ist ein Gesetz", betont Knobloch.

Der Gesetzentwurf bietet zudem eine Einordnung der Beschneidung: Wie wird sie warum und wo praktiziert? Was sagt das Recht in anderen Ländern dazu? Auch wird die Verstümmelung weiblicher Genitalien weiterhin strikt verboten. Auch mit dieser Abgrenzung hofft der Gesetzgeber auf Rechtsfrieden. Kritiker jedoch bleiben skeptisch. Sie bewerten den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes höher als Religionsfreiheit.

Beck und Oppermann würdigen Kompromiss

Volker Beck von den Grünen versucht, dieses Dilemma neutral zu formulieren."Man kann nicht darum herumreden: Das ist ein verfassungsrechtlicher und ethischer Konflikt, und diesen gilt es unter Wahrung des Kindeswohles und auch des gesellschaftlichen Friedens entsprechend auszugestalten", meint Beck.

Dennoch sieht er, wie sein Kollege von der SPD, Thomas Oppermann, in dem Entwurf einen praktikablen Kompromiss. Allerdings wünscht sich Oppermann, bei der Abstimmung im Bundestag den Fraktionszwang aufzuheben, damit jeder Abgeordnete nach seinem Gewissen entscheiden kann, wie bei religiösen und ethischen Fragen üblich.  

Stand: 04.10.2012 12:45 Uhr

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