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Juden und Muslime begrüßen Regierungspläne
Gesetzentwurf bringt Ruhe in die Beschneidungsdebatte
Nach der Aufregung über ein Gerichtsurteil zur religiösen Beschneidung von Jungen kehrt nun offenkundig etwas Ruhe in die Debatte ein. In dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf sehen Muslime und Juden gleichermaßen eine sinnvolle Kompromisslösung.
Es gilt das Fürsorgerecht - nicht das Strafrecht
Dem Gesetzentwurf zufolge können muslimische und jüdische Eltern einer Beschneidung ihres Jungen zustimmen, ohne damit ihre gesetzliche Fürsorgepflicht zu verletzen. Bei dem Eingriff soll demnach "möglichst Schmerzfreiheit" gewährleistet sein, und er soll verboten sein, wenn es eine "Gefahr für das Kindeswohl" gibt.
Zu beachten seien mögliche Gesundheitsrisiken, etwa bei Frühgeburten oder wenn der Junge Bluter ist oder Gelbsucht hat. Daher muss der Eingriff, der meist religiös begründet ist, "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden", wie es in dem Gesetzestext heißt. Dies wurde vom Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) begrüßt: "Die Beschneidung im Islam kann jeder Sachkundige vornehmen, auch eine Frau", sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung". In der Regel werde aber von Muslimen ein Arzt oder eine Ärztin in Anspruch genommen, so Mazyek.
Jüdische Gemeinde "glücklich" über Entwurf
Auch die ehemalige Präsidentin des Zentralrates der Juden, Charlotte Knobloch, zeigte sich erleichtert. "Es ist ein ausgewogenes Gesetz", sagte sie im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF. Sie selbst und viele Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft seien "sehr glücklich" darüber.
Knobloch äußerte zudem die Hoffnung, dass das Thema in Zukunft wieder aus den Medien verschwindet - die Debatte der vergangenen Wochen über ein mögliches Beschneidungsverbot sei in Teilen antisemitisch und religionsfeindlich gewesen: "Ich glaube, das war äußerst überflüssig und hat unserem Land auch in der Welt nicht gut getan", so Knobloch.
Knobloch wehrte sich auch gegen die Ansicht, Beschneidung von Jungen könne Traumata auslösen. Beim Zentralrat der Muslime verwies man gar auf eine mögliche Gefährdung für den Fall einer ausbleibenden Beschneidung: "Wenn Außenstehende vehement dem Kind ihre ablehnende Haltung zur Beschneidung aufoktroyieren wollen und so das Kind stark verunsichern und in einen zum minimalen körperlichen Eingriff unverhältnismäßigen Konflikt stürzen, ist das eine Gefahr für das Kindeswohl", so der ZMD-Vorsitzende Mazyek.
Kinderhilfe lehnt Entwurf ab
Kritik kam dagegen von der Deutschen Kinderhilfe. Der nun vorliegende Entwurf bestätige Befürchtungen, "dass die im Hauruck-Verfahren in einer 'Augen zu und durch'-Mentalität geplante gesetzliche Regelung zur Legalisierung von Beschneidungen mehr Probleme bereitet als löst", sagte der Vorstandsvorsitzende Georg Ehrmann.
Anfang Mai hatten Richter am Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung bewertet. Das Urteil hatte bei Muslimen wie Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Bei ihnen gilt die Entfernung der Penisvorhaut als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität.
Stand: 04.10.2012 14:03 Uhr
