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Debatte um Beschneidung von Jungen
Ethikrat steckt im Dilemma
Kontrovers ist die Debatte im Ehikrat über die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen gewesen. Eine Lösung gibt es nicht, eine Tendenz ist erkennbar. Experten empfahlen die gesetzliche Erlaubnis unter bestimmten Bedingungen. Doch noch ist völlig offen, ob sich dafür eine Mehrheit findet.
Von Klaus Sturm, SWR, ARD-Hauptstadtstudio
Im Ethikrat ist es um zwei Grundrechte gegangen, die sich im Wege stehen. Für den Augsburger Weihbischof Anton Losinger handelt es sich um ein klassisches Dilemma: "Der Widerspruch etwa des Erziehungsrechts und der religiösen Selbstbestimmung gegenüber der Frage der Unverletzlichkeit des Leibes eines Kindes."
Vor allem die Mediziner im Ethikrat hatten dazu eine dezidierte Meinung, so wie Eckhard Nagel von der Universität Bayreuth: "Anders als alle anderen medizinischen Eingriffe, die ebenfalls als Körperverletzung diskutiert werden, handelt es sich bei diesem Kind um ein gesundes Kind. Insofern darf natürlich nichts, was vielleicht auch jetzt als Ausführungsbestimmung schon hier genannt worden ist, am Ende dazu führen, dass die Risiken sich noch erhöhen. Die Vollnarkose-Debatte geht in die völlige Absurdität, einfach deshalb, weil dann die Risiken sich automatisch deutlich über das erhöhen würden, was man vielleicht chirurgisch am Ende als Problem hat", sagte Nagel.
Soll heißen: Auch die Beschneidung eines Kindes unter Narkose wäre aus medizinischer Sicht keine Lösung.
Ethikrat findet noch keine Lösung
K. Sturm, ARD Berlin
23.08.2012 17:06 Uhr
Viele rechtliche Fragen ohne Antwort
Und auch die rechtlichen Fragen wurden im Ethikrat nur angesprochen, aber nicht gelöst.
Der Hamburger Jurist Reinhard Merkel machte klar, dass ein Gesetz, das Beschneidungen erlauben sollte, auch für alle gelten müsste: "Selbstverständlich wird der Gesetzgeber nicht ins Gesetz schreiben: 'Religiös motivierte Beschneidungen sind rechtens.' Sondern: 'Beschneidungen mit Einwilligung der Eltern sind rechtens.' Und stellen Sie sich vor, jemand sagt: 'Mein Sohn wird beschnitten, unmittelbar nach der Geburt, aus ästhetischen Gründen.' Stellen Sie sich den jungen Chirurgen vor, der sagt: 'Meine Frau kriegt einen Sohn, den werde ich beschneiden zu Übungszwecken, zu Trainingszwecken.' Sagen Sie mir nicht, das kommt nicht vor. Das weiß ich schon. Aber das Gesetz wird es erlauben", warnte Merkel.
Zustimmung im Ethikrat für Betäubungsvorschrift bei Beschneidungen
tagesthemen 22:15 Uhr, 23.08.2012, Andrea Zückert, ARD Berlin
"Respekt und Toleranz sind mehr als nur Verständnis"
Für den Moral-Theologen Eberhard Schockenhoff ging es dabei aber nicht nur um juristische oder medizinische Notwendigkeiten, sondern auch um den Respekt gegenüber den Religionen: "Respekt und Toleranz ist eben mehr als nur Verständnis für das, was so ein bisschen religiöses Brauchtum ist oder so etwas. Toleranz hat eigentlich nur dann einen wirklichen Wert, wenn sie auch etwas kostet, wenn sie schwer fällt, wenn sie also auch das irritierend Fremde mit meint", so Schockenhoff.
Keine Chance für Runden Tisch
Debattiert wurde auch der Vorschlag, erst mal einen Runden Tisch zu gründen und dort weiter zu diskutieren.
Davon aber hält der jüdische Mediziner Leo Latasch nicht allzu viel: "Alle, die dagegen sind, haben ihre Argumentation und alle, die dafür sind, haben ihre Argumentation. Und diese Argumentation wird sich auch bei einem Runden Tisch nicht ändern", zeigt sich Latasch überzeugt.
Kompromiss nicht unmöglich
Ohnehin muss am Ende der Bundestag entscheiden, wie die Beschneidung von Minderjährigen in Deutschland geregelt werden kann und ob es zum Beispiel eine Lösung wäre, wenn die Jungen während der Operation betäubt werden könnten. Die Diskussion im Ethikrat hat gezeigt, dass das vielleicht doch eine Möglichkeit sein könnte.
Stand: 23.08.2012 17:28 Uhr
