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Reaktion auf Kölner Beschneidungsurteil
Rabbiner sieht Zukunft der Juden in Deutschland bedroht
Der Präsident des Verbandes Europäischer Rabbiner, Pinchas Goldschmidt, hat mit außergewöhnlich drastischen Worten auf das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen reagiert. "Sollte das Urteil Bestand haben, sehe ich für die Juden in Deutschland keine Zukunft", sagte Goldschmidt, der Rabbiner Moskaus ist.
"Eine der schwersten Attacken auf jüdisches Leben in Europa"
Der Verband, in dem orthodoxe europäische Rabbiner organisiert sind, hatte sich in Berlin zu einer Dringlichkeitssitzung getroffen, um über das Urteil und die Folgen zu beraten. Bereits am Montag - im Vorfeld des Treffens - hatte Goldschmidt schriftlich erklärt: "Die Entscheidung in Köln ist vielleicht eine der schwersten Attacken auf jüdisches Leben in Europa in der Post-Holocaust-Welt." Nach Ende der Dringlichkeitssitzung ergänzte er nun, das Schächtverbot der Nationalsozialisten sei ein Zeichen für viele Juden gewesen, "wir müssen weg aus Deutschland". Ein Beschneidungsverbot wäre angesichts der Bedeutung dieses Brauchs ein viel stärkeres Zeichen.
Die Beschneidung sei Grundlage für jüdisches Selbstverständnis, betonte Goldschmidt. Die rechtliche Überlieferung des Judentums (Halacha) schreibe sie acht Tage nach der Geburt eines Jungen vor. In dieser Frage gebe es absolute Einigkeit zwischen orthodoxen und liberalen Juden.
Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist auch bei Muslimen weit verbreitet. Zwar findet sich im Koran keine entsprechende Vorschrift, wohl aber in der Sunna, der islamischen Überlieferung. In Deutschland leben rund vier Millionen Muslime und 120.000 Juden.
Rabbinerkonferenz übt heftige Kritik an Beschneidungsverbot
tagesschau 20:00 Uhr, 12.07.2012, Katrin Mink, ARD Berlin
Kölner Urteil für andere Gerichte nicht bindend
Das Kölner Gericht hatte in einem Urteil Ende Juni die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet. In dem konkreten Fall ging es um einen vier Jahre alten Jungen, der auf Wunsch der muslimischen Eltern beschnitten wurde.
In der Entscheidung verwiesen die Richter unter anderem darauf, dass "der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert" werde. "Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden, zuwider." Das Urteil ist für den konkreten Fall, der in Köln verhandelt wurde, rechtskräftig. Für andere Gerichte ist es jedoch nicht bindend.
Der israelische Oberrabbiner Yona Metzger äußerte die Hoffnung, dass das Problem "durch die Gesetzgebung in Deutschland gelöst wird". Metzger sagte einem Sprecher zufolge, das Kölner Urteil sei "sehr beunruhigend für uns, weil Beschneidung eines der Gebote ist, für die Juden über Generationen gestorben sind". Er sehe "sehr besorgt einem Augenblick entgegen, in dem wir um 500 oder 600 Jahre zurückfallen und Beschneidungen heimlich ausführen."
Politiker wollen Rechtssicherheit schaffen
Politiker verschiedener Bundestagsparteien machten sich unterdessen dafür stark, die Möglichkeiten für gesetzliche Regelungen zur Straffreiheit von Beschneidungen auszuloten und so Rechtssicherheit für Muslime und Juden herzustellen. SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht vertrat die Auffassung, eine gesetzliche Regelung müsse die "tradierten religiösen Rituale" dahingehend schützen, dass die Ausübung dieser Praktiken straffrei bleiben könne. Lambrecht fügte hinzu, hilfreich sei "in solch zentralen Fragen der Grundrechte eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht".
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte der "Welt": "Wir wollen nach der Sommerpause zusammen mit Fachleuten und Verbänden diskutieren, ob es einen Weg gibt, dieses Problem gesetzlich zu regeln und Rechtssicherheit für Juden und Muslime zu schaffen." Künast unterstrich, ihr gehe es darum, in Abwägung von drei Grundrechten - körperliche Unversehrtheit des Kindes, elterliches Sorgerecht und Religionsfreiheit - "einen Weg zu finden, bei dem die Beschneidung nicht bestraft wird". Ähnlich hatte sich vor rund einer Woche auch der CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis geäußert.
Der integrationspolitische Sprecher der FDP, Serkan Tören, will Beschneidungen durch eine Änderung des Patientenrechts legalisieren. Der Paragraf 630, der auch ästhetische Eingriffe regelt, solle ergänzt werden, schrieb Tören laut einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Stand: 12.07.2012 21:18 Uhr
