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Empörung über Verbot religiöser Beschneidungen
"Das Urteil macht jüdisches Leben unmöglich"
Das Urteil des Kölner Landgerichts, dass religiöse Beschneidungen strafbar sind, hat konfessionsübergreifend für Empörung gesorgt.
Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, nennt die Entscheidung der Richter "besorgniserregend und bestürzend": "Das Urteil zu Ende gedacht würde bedeuten, dass jüdisches Leben in Deutschland faktisch unmöglich gemacht wird", sagte er in den ARD-Tagesthemen. Die Beschneidung von Jungen sei ein fundamentaler Bestandteil der jüdischen Religion, der in allen anderen Ländern der Welt respektiert würde.
Graumann sagte weiter, das Urteil sei "fachjuristisch" und "ohne Gefühl für Religion". Er wünsche sich, dass der Bundestag nun möglichst schnell Rechtssicherheit schaffe.
Dieter Graumann (Zentralrat der Juden) über Urteil zu Beschneidungen
tagesthemen 22:15 Uhr, 27.06.2012
"Ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit"
Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) kritisierte das Urteil ebenfalls scharf. Es sei ein "massiver Eingriff in die Religionsfreiheit und in das Elternrecht". Die dadurch entfachten Diskussionen würfen die Integration der Muslime um Schritte zurück. "Auch die Frage, ob man als Muslim überhaupt noch einen Platz in dieser Gesellschaft hat, werden sich viele Muslime angesichts solch massiver Eingriffe in die Religionsfreiheit stellen", sagte ein Sprecher des muslimischen Dachverbandes. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, warnte davor, die Religionsfreiheit dürfe nicht "Spielball einer eindimensionalen Rechtsprechung sein".
Auch nach Ansicht der katholischen Deutschen Bischofskonferenz gefährdet das Urteil die Religionsfreiheit der Juden und Muslime in Deutschland. Das Verbot sei "äußerst befremdlich", sagte der Vorsitzende der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum, Bischof Heinrich Mussinghoff. Es sei nicht einsichtig, weshalb die Beschneidung dem Interesse des Kindes zuwiderlaufen soll, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden.
Der Präsident des Kirchenamts der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hans Ulrich Anke, verlangte eine Korrektur des Urteils. Die Richter hätten die religiöse Bedeutung der Beschneidung nicht hinreichend berücksichtigt und verkennen die Rechte der Eltern in religiösen Dingen.
Das Kölner Landgericht hatte in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Auffassung vertreten, eine Beschneidung sei grundsätzlich strafbar. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Der Körper des Kindes werde durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert und läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden, zuwider", heißt es in dem Urteil.
Az. 151 Ns 169/11
Stand: 27.06.2012 18:29 Uhr
