Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.

23.02.2012

ARD-Logo

Suche in tagesschau.de

Hauptnavigation
Multimedia
  • VideoLivestream.EinsExtra Aktuell
    09:00 - 20:00 Uhr
  • VideoLivestream.tagesschau 10:00 Uhr
  • Videotagesschau24.
  • VideoLetzte Sendung.tagesschau 09:00 Uhr
Inhalt
Inland
Banner Urteil Arbeitsverträge EuGH
EuGH: Mehrfach befristete Arbeitsverhältnisse zulässig
Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Mehrfach befristete Arbeitsverhältnisse zulässig

Befristete Arbeitsverträge dürfen mehrfach verlängert werden, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden (Az: C-586/10). Somit widersprechen Arbeitsverträge, die beispielsweise wegen der Vertretung von Mitarbeitern mehrfach befristet ausgestellt werden, nicht grundsätzlich dem EU-Recht. Selbst dann nicht, wenn sich der Vertretungsbedarf als "wiederkehrend oder sogar ständig erweist".

Audio: Kettenverträge nicht grundsätzlich rechtswidrig

AudioWolfgang Landmesser, WDR-Hörfunkstudio Brüssel 26.01.2012 13:16 | 2'00
  • Download Download der Audiodatei: 
    Wir bieten dieses Audio in folgenden Formaten zum Download an:
    Technische Details einblenden

Klare Regeln gegen Missbrauch solcher Jobs gefordert

Der Europäische Gerichtshofs forderte die EU-Staaten zugleich dazu auf, durch klare Regeln einen Missbrauch in Betrieben durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu verhindern. Wichtig sei die Festlegung sachlicher Gründe, die die Verlängerung solcher Verträge rechtfertigten, teilte der EuGH mit. Ein solcher sachlicher Grund im Sinne des EU-Rechts könne ein vorübergehender Bedarf an Vertretungskräften sein, so wie es das deutsche Recht vorsehe, entschieden die Richter.

Europäischer Gerichtshof in Luxemburg (Foto: a (Dölling)) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Der EuGH in Luxemburg hat entschieden: Mehrfach befristete Arbeitsverhältnisse sind mit EU-Recht vereinbar. ]
Hintergrund ist die Klage einer Frau, die innerhalb von elf Jahren mit insgesamt dreizehn befristeten Arbeitsverträgen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln beschäftigt wurde. Vor dem Arbeitsgericht Köln hatte sie geltend gemacht, ihr letzter Arbeitsvertrag müsse als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten, da kein sachlicher Grund vorliege, der die Befristung rechtfertige. Bei so vielen unmittelbar aufeinander folgenen befristeten Verträgen könne nicht mehr von einem bloß vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften ausgegangen werden. Die Mitarbeiterin war jeweils zur Vertretung für Kollegen beschäftigt worden, die sich etwa im Erziehungsurlaub befanden. Sie hatte auf Festanstellung geklagt.

Bundesarbeitsgericht muss nun genauer Umstände des Kölner Falls prüfen

Das Bundesarbeitsgericht hatte in dieser Sache den Europäischen Gerichtshof gebeten, die Grenzen des EU-Rechts zu den befristeten Arbeitsverhältnissen aufzuzeigen. Der EuGH sah im aktuellen Fall noch keinen grundsätzlichen Missbrauch. Das Bundesarbeitsgericht muss laut Urteil nun aber die genaueren Umstände des Falles prüfen, um festzustellen, ob ein "sachlicher Grund" vorlag.

Stand: 26.01.2012 11:58 Uhr
 

© tagesschau.de

tagesschau.de ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich.

Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW