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Verena Becker ist wieder auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob den Haftbefehl gegen die ehemalige RAF-Terroristin auf. Der 3. Strafsenat des BGH ordnete an, Becker aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Zwar bleibe der dringende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter am 7. April 1977 bestehen, erklärte der BGH. Der zur Anordnung zwingend erforderliche Haftgrund, insbesondere Fluchtgefahr, sei aber nicht gegeben. Damit gab das Gericht einer Haftbeschwerde Beckers statt. Nach Angaben aus der Berliner Justizverwaltung verließ Becker am Mittag die Untersuchungshaftanstalt im Stadtteil Pankow.
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Aufgrund der besonderen Konstellation des Falles hat Becker nach Auffassung der Richter auch bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord keine so hohe Strafe zu erwarten. Daher gehen die BGH-Richter nicht von einem "wesentlichen Fluchtanreiz" aus. Zudem sprächen ihre persönlichen Verhältnisse dagegen, dass sie sich dem Verfahren entzieht, heißt es in der Mitteilung.
Gegen Becker wird seit April 2008 wegen einer möglichen Beteiligung am Buback-Attentat ermittelt. Zwar war sie vergangenes Jahr von dem Verdacht entlastet worden, selbst als Todesschützin auf dem Tatmotorrad gesessen zu haben. DNA-Spuren erhärteten diesen Vorwurf nicht.
Allerdings waren an Bekennerschreiben DNA-Spuren Beckers entdeckt worden. Zudem wurden bei einer Hausdurchsuchung schriftliche Unterlagen gefunden, in denen sie sich mit ihrer früheren Rolle in der RAF auseinandersetzt. Darunter war nach Medienberichten auch ein Zettel mit dem Satz: "Natürlich würde ich es heute nicht wieder machen" - versehen mit dem Jahrestag des Buback-Mordes.
Die 57-Jährige war schließlich Ende August unter dem dringenden Verdacht verhaftet worden, an der Ermordung des Bubacks und seiner Begleiter beteiligt gewesen zu sein.
Gegen Becker, die bei ihrer Festnahme im Mai 1977 die Mordwaffe mit sich trug, war schon damals wegen des Buback-Mordes ermittelt worden. Dieses Verfahren wurde aber 1980 eingestellt. Dennoch wurde Becker im Dezember 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt - unter anderem wegen des versuchten gemeinschaftlichen Mordes an sechs Menschen. Nach zwölf Jahren Haft wurde sie begnadigt und im November 1989 aus der Haft entlassen.
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