Seitenueberschrift
Urteil des Verwaltungsgerichts Köln
Bahn muss 1900 Stationen nachrüsten
Die Bahn muss ihre Kunden an rund einem Drittel der bundesweit 5500 Bahnhöfe und Haltepunkte künftig besser über Verspätungen informieren. Das Kölner Verwaltungsgericht hat den Konzern dazu verurteilt, innerhalb von 18 Monaten 1900 kleine Stationen entweder mit personalkostenintensiven Lautsprecheranlagen oder mit elektronischen Hinweistafeln auszustatten, auf denen aktuelle Verspätungshinweise angezeigt werden.
Info-Telefonnummern reichen nicht aus
In dem Urteil heißt es weiter, die Bahn müsse "aktiv" über Verzögerungen informieren. Es reiche nicht aus, Plakate mit Info-Telefonnummern anzubringen, unter denen sich Reisende bei einem Ausbleiben des Zuges informieren könnten. Bislang sei dies bei rund einem Drittel aller Stationen der Fall.
"Bei 1200 Bahnhöfen ist die Umrüstung unstrittig", sagte ein Bahn-Sprecher der Agentur dpa. Nicht akzeptieren will die Bahn allerdings die Forderung, auch Haltepunkte mit weniger als 100 Ein- und Aussteigern am Tag nachzurüsten. Dagegen will sie juristisch in die nächste Instanz gehen.
Nachrüstung kostet bis zu 8000 Euro
Nach einem Bericht der WAZ-Mediengruppe kostet die Nachrüstung pro Anlage 6000 bis 8000 Euro. Demnach war die fehlende Ausstattung der Bahnhöfe und Haltepunkte mit Informationssystemen dem Eisenbahnbundesamt bei der Überprüfung von zwei Stationen in Schleswig-Holstein aufgefallen. Bundesweite Prüfungen ergaben dann, dass dies tatsächlich auf einem Drittel aller Bahnhöfe der Fall ist. Zunächst hatte sich die Bahn geweigert, einer entsprechenden Weisung des Bundesamtes nachzukommen, das dann geklagt hat.
Stand: 05.03.2013 11:56 Uhr
