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Verfassungsgericht prüft Leistungen für Asylbewerber
Wie viel Geld braucht man für ein würdiges Leben?
Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge müssen in Deutschland mit Hilfen auskommen, die rund 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Satz liegen. Seit 1993 hat sich an dem Leistungssatz de facto nichts geändert. Ist das zu wenig, um zu leben? Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit heute über diese Frage.
Von Bernd Wolf, SWR Rechtsredaktion
"Der Wert beträgt von Beginn des achten Lebensjahres an 310 Deutsche Mark", heißt es im Asylbewerberleistungsgesetz. 310 Mark steht da, nicht Euro. Seit 1993 gibt es dieses Gesetz, seitdem wurden die Sätze nicht verändert, nicht erhöht. Heute werden sie halt in Euro ausgezahlt.
BVerfG verhandelt über finanzielle Mittel für Asylbewerber
Bernd Wolf, SWR
19.06.2012 17:23 Uhr
40 Prozent weniger als ein Hartz-IV-Empfänger
Längst gilt das Asylbewerberleistungsgesetz nicht nur für Asylbewerber, sondern auch für geduldete Flüchtlinge, also für Menschen, die eigentlich ausreisen müssten, aber aus humanitären Gründen zunächst in Deutschland bleiben dürfen, sprich "geduldet" werden. Insgesamt sind laut der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl 80.000 Menschen betroffen. Sie haben zum Beispiel Anspruch auf Geld für Essen, Kleidung, Gesundheit und Körperpflege, eine Unterkunft mit Heizung. Die Sätze hierfür liegen knapp 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Satz.
Zwei Flüchtlinge, ein 35-jähriger Iraker und ein aus Liberia stammendes zwölfjähriges Mädchen, das mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft hat, hatten dagegen geklagt. Insgesamt 225 Euro monatlich bekam der Iraker, das Mädchen zuletzt 179 Euro - teilweise wurde das Geld nicht bar ausgezahlt, sondern als Gutschein oder Sachleistung. Ihre jeweiligen Klagen vor dem Sozialgericht in Aachen begründeten sie damit, dass das Geld nicht für ein menschenwürdiges Existenzminimum ausreiche.
Dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt
Das erste Gericht wies die Klage ab, das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aber sah die Sache anders. Es hält das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig und legte es dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Nicht nur wegen der seit 20 Jahren unverändert niedrigen Beträge, nicht nur, weil der Bedarf nie neu errechnet wurde, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, sondern auch, weil die Beträge schon damals nicht exakt berechnet, sondern nur ins Blaue hinein geschätzt wurden. Dies aber widerspreche dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010.
Darin hatten die Verfassungshüter ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums formuliert. Und das gelte auch für Asylbewerber und Flüchtlinge. 40 Prozent weniger als Hartz IV, das könnte dazu führen, dass man damit ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht sicherstellen kann, so die Landessozialrichter in NRW.
Ein Karlsruher Urteil gibt es vermutlich nach der Sommerpause. Sollten sich die Verfassungsrichter des Ersten Senats der Ansicht der NRW-Richter anschließen, dann müsste der Gesetzgeber die Höhe der Leistungen an Asylbewerber neu regeln.
Bundesverfassungsgericht verhandelt Leistungsansprüche von Asylsuchenden
tagesschau 14:00 Uhr, 20.06.2012, Kolja Schwartz, ARD Karlsruhe
"Motivation" zur Ausreise?
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl wirft der Bundesregierung vor, mit den niedrigen Leistungen sollen Flüchtlinge von der Einreise nach Deutschland abgeschreckt und bereits hier lebende "motiviert werden", wieder auszureisen. Menschenrechtsorganisationen, Kirchen und Verbände erhoffen sich eine deutliche Verbesserung für Asylbewerber und Flüchtlinge. Die Caritas geht noch weiter: Sie fordert die Abschaffung des "menschenunwürdigen" Asylbewerberleistungsgesetzes.
Stand: 20.06.2012 11:17 Uhr
