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Verfassungsgericht entscheidet über Leistungen für Asylbewerber
Reichen 220 Euro für das Existenzminimum?
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute darüber, ob Flüchtlinge und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht mehr Geld vom Staat bekommen müssen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält die Beträge für zu niedrig und hatte das Gesetz in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt.
Seit 1993 sind die Beträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht erhöht worden. Sie liegen bei rund 220 Euro im Monat. Ein Hartz-IV-Empfänger erhält 374 Euro. Dieser Satz gilt als Existenzminimum.
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Leistungen für Asylbewerber
tagesschau 09:00 Uhr, 18.07.2012, Kolja Schwartz, SWR
Richter zeigten Zweifel an Höhe der Leistung
In der mündlichen Verhandlung hatten die Karlsruher Richter deutliche Zweifel daran geäußert, ob die Leistungen für Asylbewerber mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar sind. Die Leistungen müssten sich genauso wie die Hartz-IV-Sätze "am Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums messen lassen", sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof.
Der Rechtsvertreter der Bundesregierung, Kay Hailbronner, hatte argumentiert, die Menschenwürde müsse "im Zusammenhang mit der Migrationspolitik auf europäischer Ebene gesehen werden". Essen, Kleidung und Unterkunft sollten Asylbewerber erhalten, aber Gelder für ein "sozio-kulturelles Existenzminimum" nicht.
Etwa 130.000 Menschen betroffen
Ursprünglich galt das Asylbewerberleistungsgesetz nur für Flüchtlinge während des Asylverfahrens. Die Regelung wurde aber auf andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht ausgeweitet - also etwa auf Kriegsflüchtlinge oder Menschen, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden kann. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren es zum Jahresende 2010 insgesamt 130.300 Menschen. Nach Ländern betrachtet stammte die größte Gruppe mit 15.200 aus Serbien, gefolgt von 9400 aus dem Irak und 8300 aus Afghanistan.
Nach Angaben von Verfassungsrichterin Susanne Baer leben zwei Drittel der Betroffenen seit mehr als sechs Jahren in Deutschland.
Stand: 18.07.2012 09:20 Uhr
