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10.02.2010

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Inland
Bundestag schafft Voraussetzung für Asse-Stilllegung
Bundestag ändert Atomgesetz

Weg frei für Asse-Stilllegung

Hinweisschild auf Atommüll-Lager Asse (Foto: picture-alliance/ dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Das Atommülllager Asse kann geschlossen werden. ]
Das marode Atommülllager Asse in Niedersachsen kann stillgelegt werden. Mit den Stimmen von Union, SPD und FDP hat der Bundestag Änderungen des Atomgesetzes verabschiedet und damit die rechtlichen Voraussetzungen für eine Schließung der Deponie geschaffen. Das Lager gehört demnach nun in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Damit müssen künftig die Steuerzahler die Kosten tragen. Der Bundesrat muss der Novelle des Atomgesetzes noch zustimmen.

In das Salzbergwerk waren bis Ende der 70er-Jahre 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktivem Müll eingelagert worden. Seit Jahrzehnten strömen große Mengen Wasser ein. Einige Kammern sind einsturzgefährdet und enthalten strahlende Lauge, die Atom-Fässer rosten.

Sechs Jahre mehr Zeit für Schließung

Unter dem BfS wird das Salzbergwerk nach dem Atomrecht geführt, mit dem die Anforderungen an den Strahlenschutz höher sind als bisher. Zudem werden die Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeiter in Atomanlagen verschärft, um einen besseren Schutz dieser hochsensiblen Anlagen gegen terroristische Anschläge zu gewährleisten.

Das BfS hatte die Regie für das bisherige Forschungsbergwerk bereits zu Jahresbeginn übernommen. Der frühere Asse-Betreiber, das Helmholtz Zentrum München, war davon ausgegangen, dass die Grube vermutlich spätestens nach 2014 kollabieren werde. Der parlamentarische Umwelt-Staatssekretär Michael Müller verkündete jedoch, nach neuesten Erkenntnissen des Bundesumweltministeriums müsse das Lager erst 2020 endgültig aufgegeben werden - sechs Jahre später als gedacht.

Müller betonte, durch die Anwendung der für Endlager geltenden Vorschriften habe man nun mehr Optionen für die Schließung des maroden Bergwerks. Man werde auch ernsthaft prüfen, den Strahlenmüll wieder herauszuholen, wie von den Grünen gefordert.

Das niedersächsische Umweltministerium zeigte sich von den neuen Expertenberechnungen zur Stabilität des Atommülllagers dagegen nicht so überzeugt. Solche Vorhersagen seien wie "Wetterprognosen", sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Um eine gesicherte Erkenntnis handle es sich nicht. Von der Standfestigkeit des Zwischenlagers hängt ab, ob und bis wann die dort eingelagerten Atommüllfässer herausgeholt und an einen sichereren Platz gebracht werden können. Die Sicherheit der Anlage gilt vor allem wegen Wassereinbrüchen als gefährdet.

"Konjunkturpaket für Atomkonzerne"

Grüne und Linke kritisierten die Regelung scharf. Die Grünen-Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl sagte, die Regierung spanne damit einen "Schutzschirm über die Milliardengewinne der Atomindustrie". Dorothée Menzner von der Linkspartei betonte, die Steuerzahler müssten nun die Kosten übernehmen, obwohl Stromkonzerne seit Jahrzehnten nur Gewinne machen würden.

Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte die Entscheidung wegen der Kostenübernahme durch den Bund. Hier sei ein "Konjunkturpaket für Atomkonzerne" aufgelegt worden, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Geschätzt wird, dass die Sicherung des Atommülls mehr als zwei Milliarden Euro kosten dürfte.

Hintergrund:

Hinweisschild auf Atommüll-Lager Asse (Foto: picture-alliance/ dpa)
Weitere Meldungen Asse: Atommüll-Lager unter Tage In dem ehemaligen Salzbergwerk Asse II wurde von 1967 bis 1978 rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelaktiven Atomabfällen eingelagert. [ndr]

Zum Vorwurf, mit der Änderung des Atomgesetzes werde das Verursacherprinzip ausgehebelt und die öffentliche Hand allein mit den Milliardenbeträgen belastet, sagte Müller, über 90 Prozent der radioaktiven Abfälle kämen aus öffentlichen Einrichtungen. Daher sei die Kostenübernahme sachgerecht. Im Übrigen werde es juristisch schwer, bei dem bislang als Forschungsbergwerk geführten Asse II private Einlagerer Jahrzehnte später zur Kasse zu bitten.

Stand: 30.01.2009 16:59 Uhr
 

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