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Kabinett beschließt Gesetzentwurf
Mehr Schutz vor Überwachung am Arbeitsplatz
Die Bundesregierung will den Datenschutz von Arbeitnehmern stärken: Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf. Nach einer Reihe von Skandalen in Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom sollen Beschäftigte künftig besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt sein.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar würdigte den Gesetzentwurf als "wesentliche Verbesserung". Es schütze Arbeitnehmer "vor übermäßiger Überwachung und Bespitzelung". Gleichzeitig erhielten die Arbeitgeber Rechtssicherheit und müssten nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone agieren. Nur in einigen Punkten sieht Schaar noch Nachbesserungsbedarf. So sollten Datenabgleiche ohne Anlass nicht zulässig sein. Auch die Regelungen zur Telekommunikation am Arbeitsplatz müssten präzisiert werden.
Einzelhandel unzufrieden
Bei den Arbeitgebern, insbesondere im Einzelhandel, stoßen die Planungen hingegen auf Kritik. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, sagte im ZDF, der Entwurf müsse nachgebessert werden. Die Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung dürften nicht erschwert werden. Zudem müssten weiterhin Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz möglich sein.
Kritik äußerte der Hauptgeschäftsführer an dem geplanten Verbot der geheimen Videoüberwachung. Wenn es einen konkreten Verdacht einer Straftat gebe, müsse es möglich sein, diesen gezielt per Video zu überprüfen. "Ich glaube, dass das sehr viel vernünftiger ist für den betrieblichen Alltag und die Kriminalitätsbekämpfung, als gleich den Staatsanwalt zu holen."
Offene Videoüberwachung weiterhin erlaubt
Der Arbeitsrechtsexperte des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), Thomas Bade, sagte dem Radiosender MDR Info, eine Überwachung beispielsweise von Lagerräumen ohne Wissen der Beschäftigten könne sinnvoll sein. Ein wichtiger Punkt der geplanten Neuregelung ist, dass heimliche Überwachungen mit Kameras komplett untersagt sein sollen. Die offene Videoüberwachung soll weiterhin möglich sein, aber nur in bestimmten Bereichen und wenn die Mitarbeiter darüber informiert werden.
Daten aus sozialen Netzwerken tabu
Die Arbeitgeber sollen sich dem Gesetzentwurf zufolge auch weiterhin im Internet über Bewerber informieren dürfen. Daten aus sozialen Netzwerken sollen allerdings tabu sein - es sei denn, es handelt sich um Plattformen, auf denen sich Bewerber ihren möglichen Arbeitgebern präsentieren. Allgemein zugängliche Informationen auch im Internet sollen die Arbeitgeber nutzen können.
Gesundheitstest unter bestimmten Voraussetzungen
Auch Gesundheitsprüfungen vor der Einstellung sollen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Allerdings bekommt der Arbeitgeber dann nur eine kurze Nachricht, ob ein Bewerber für die vorgesehene Arbeit geeignet ist. Der Bewerber selbst soll das vollständige Ergebnis erhalten.
Die Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes gilt als überfällig. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich uneinheitlich. Für viele Fragen gibt es keine oder aber komplizierte Regelungen.
Stand: 25.08.2010 15:25 Uhr
