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29.05.2012

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Was sich bei den Anti-Terror-Gesetzen ändert
Befristete Verlängerung der Gesetze

Was sich bei den Anti-Terror-Gesetzen ändert

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung zahlreiche neue Sicherheitsmaßnahmen beschlossen. Einige Regelungen waren befristet. Innen- und Justizministerium einigten sich nun auf eine überwiegend auf vier Jahre befristete Verlängerung. Bei den Gesetzen geht es vor allem um Auskünfte, die das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst über mutmaßliche Extremisten und Terroristen von verschiedenen Stellen verlangen können. Es wird dabei höhere Hürden bei der Anwendung und eine stärkere Kontrolle der Geheimdienstermittlungen geben. So wird die Schwelle angehoben, ab der Eingriffe erlaubt sind: Bisher genügten Anhaltspunkte, nun müssen Tatsachen angeführt werden. Auch soll die parlamentarische Kontrolle erweitert werden. Und die Höchstspeicherfrist für Daten wird von 15 auf zehn Jahre gesenkt.

Auskünfte über Verdächtige

Eingang zum BND-Standort in Pullach (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Der Bundesnachrichtendienst gerät immer wieder in die Negativschlagzeilen. ]
Kreditinstitute und Finanzunternehmen müssen Auskünfte geben über Konten, Kontoinhaber, Geldbewegungen und Geldanlagen. Damit soll nachvollzogen werden können, ob Verdächtige beispielsweise islamistische Terroristen finanziell unterstützen oder in Vorbereitung von Taten ihr Konto leeren. Der Neuregelung zufolge können Auskünfte zu Konto-Daten künftig bei einer zentralen Stelle abgefragt werden. Nicht durchsetzen konnte sich die Union dagegen mit der Forderung, den Diensten Einblick in Bankschließfächer von Verdächtigen zu verschaffen.

Über eine zentrale Stelle sollen demnächst auch Anfragen an Fluggesellschaften zu Namen, Anschriften und gebuchten Flügen von Verdächtigen laufen. Die Ermittler wollen so in Erfahrung bringen, wann Verdächtige Deutschland verlassen oder einreisen. Der Verfassungsschutz erbat seit 2002 solche Auskünfte 16 Mal. Des weiteren müssen Anbieter von Telefon- und Internetdiensten Verbindungsdaten und Nutzungsdaten offenlegen.

Bundespolizist am Flughafen (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Bundespolizist am Flughafen ]
Erfahren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörden etwas über extremistische Bestrebungen, müssen sie von sich aus den Verfassungsschutz informieren. Die FDP kritisierte, dass Daten im "erheblichen Ausmaß" übermittelt werden. Eine Regelung über die Auskunftspflicht von Postdienstleistern soll hingegen auslaufen. Die Angaben von Namen, Anschriften, Postfächern und dergleichen werde im Internet-Zeitalter eine geringere Bedeutung zukommen.

Sicherheitsüberprüfung bleibt

Menschen, die an sicherheitsrelevanten Orten wie Flughäfen oder großen Industrieanlagen arbeiten, müssen sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Halten sich verdeckte Ermittler in Wohnungen auf, konnten bislang die Zimmer und der Fahnder selbst mit Abhörtechnik ausgerüstet werden, um Gespräche mitzuhören. Praktisch hatte diese Befugnis aber keine Relevanz. Sie soll auslaufen.

Stand: 29.06.2011 16:36 Uhr
 

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