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Bundestag verlängert Anti-Terror-Gesetze bis Ende 2015
Besondere Rechte für Geheimdienste

Bundestag verlängert Anti-Terror-Gesetze bis Ende 2015

Der Bundestag hat die Anti-Terror-Gesetze um weitere vier Jahre verlängert. Ein Großteil der nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 beschlossenen Regelungen wäre ohne Parlamentsbeschluss zum Jahreswechsel ausgelaufen. Nun gelten die Gesetze bis Ende 2015.

Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste können auf dieser Grundlage bei Banken und Fluggesellschaften Informationen über Terrorverdächtige einholen. Neu eingeführt wurden Abfragen bei zentralen Stellen, wodurch die Arbeit der Ermittler erleichtert werden soll.

Abgeschafft wurden hingegen Möglichkeiten zur Überwachung des Postverkehrs, die als wenig effizient galten. Neben den Abgeordneten der schwarz-gelben Koalition stimmte auch die SPD für die Verlängerung der Gesetze.

Schwarz-gelber Streit beendet

Vorausgegangen war ein monatelanger Koalitionsstreit. Während Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich vehement eine Verlängerung der Gesetze anmahnte, leistete Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) unter Verweis auf die Bürgerrechte Widerstand.

Bundespolizist am Flughafen (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Die Anti-Terror-Gesetze räumen den Sicherheitsbehörden besondere Rechte ein. ]
Stand: 27.10.2011 22:38 Uhr
 

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