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Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze um weitere vier Jahre beschlossen. Nach langem Streit zwischen Union und FDP hatten sich die Bundesministerien für Inneres und Justiz vor der Sommerpause grundsätzlich auf eine Verlängerung geeinigt. Ansonsten wären die Gesetze, die nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 eingeführt worden waren, Anfang nächsten Jahres ausgelaufen.
[Bildunterschrift: "Eine Ausweitung von Überwachungsbefugnissen" - Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar (Bild: Archiv) ]
Bei den Gesetzen geht es vor allem um Auskünfte, die das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst über mutmaßliche Extremisten und Terroristen von verschiedenen Stellen verlangen können. Es wird dabei höhere Hürden bei der Anwendung und eine stärkere Kontrolle der Geheimdienstermittlungen geben. So wird die Schwelle angehoben, ab der Eingriffe erlaubt sind: Bisher genügten Anhaltspunkte, nun müssen Tatsachen angeführt werden. Auch soll die parlamentarische Kontrolle erweitert werden. Und die Höchstspeicherfrist für Daten wird von 15 auf zehn Jahre gesenkt.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kritisiert die geplante Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze. Der Kompromiss zwischen Innen- und Justizministerium sei "unbefriedigend", sagte Schaar. "Was dort vereinbart worden ist, ist per saldo eine Ausweitung von Überwachungsbefugnissen."
[Bildunterschrift: Mitarbeiter von Flughäfen oder Industrieanlagen müssen sich künftig einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. ]
Kreditinstitute und Finanzunternehmen müssen Auskünfte geben über Konten, Kontoinhaber, Geldbewegungen und Geldanlagen. Nicht durchsetzen konnte sich die Union dagegen mit der Forderung, den Diensten Einblick in Bankschließfächer von Verdächtigen zu verschaffen. Über eine zentrale Stelle sollen demnächst auch Anfragen an Fluggesellschaften zu Namen, Anschriften und gebuchten Flügen von Verdächtigen laufen. Außerdem müssen Anbieter von Telefon- und Internetdiensten Verbindungsdaten und Nutzungsdaten offenlegen.
Erfahren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörden etwas über extremistische Bestrebungen, müssen sie von sich aus den Verfassungsschutz informieren. Die FDP kritisierte, dass Daten im "erheblichen Ausmaß" übermittelt werden. Eine Regelung über die Auskunftspflicht von Postdienstleistern soll hingegen auslaufen. Die Angaben von Namen, Anschriften, Postfächern und dergleichen werde im Internet-Zeitalter eine geringere Bedeutung zukommen.
Menschen, die an sicherheitsrelevanten Orten wie Flughäfen oder großen Industrieanlagen arbeiten, müssen sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Halten sich verdeckte Ermittler in Wohnungen auf, konnten bislang die Zimmer und der Fahnder selbst mit Abhörtechnik ausgerüstet werden, um Gespräche mitzuhören. Praktisch hatte diese Befugnis aber keine Relevanz. Sie soll auslaufen.
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