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Aktenvernichtung beim Verfassungsschutz
Schaar kritisiert "erschreckende Wissenslücken"
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Verfassungsschutz wegen der Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit der Neonazi-Mordserie gerügt. Es gebe keine gesetzlichen Prüffristen für Akten. "Die Aussage, auch vom Verfassungsschutz, diese Akten hätten aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet werden müssen, sind für mich völlig unverständlich", sagte Schaar der "Financial Times Deutschland".
Schaar sagte weiter, es gebe nur die Vorschrift zur Sperrung von Akten, keine "Aktenvernichtungsverpflichtung". Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten beim Verfassungsschutz sei nicht nur der Datenschutz, sondern auch dafür zu sorgen, dass Daten verfügbar seien. "Seine entscheidende Aufgabe ist, dass die Strukturen der Datenhaltung ordentlich sind - da gibt es offensichtlich Mängel", kritisierte Schaar. Auch bei der Schulung der Mitarbeiter gebe es offenbar "erschreckende Wissenslücken".
Diskussion über Sicherheitsbehörden
G. Geuther, DLF
16.07.2012 15:57 Uhr
Akten im vergangenen November vernichtet
Ende Juni war bekannt geworden, dass Akten mit Informationen über thüringische Rechtsextremisten im November 2011 beim Bundesamt für Verfassungsschutz kurz nach der Aufdeckung der mutmaßlichen Mordserie der Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) vernichtet worden waren. Als möglicher Grund für die Aktenvernichtung waren gesetzliche Fristen genannt worden.
Wegen neuer Erkenntnisse zur Aktenvernichtung will der Untersuchungsausschuss des Bundestags am Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammenkommen.
Ehemaliger Vizepräsident des Thüringer Verfassungsschutzes vorm Untersuchungsausschuss
morgenmagazin, 17.07.2012, Gunnar Breske, MDR
Stand: 16.07.2012 08:40 Uhr
