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Der neue Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat den umstrittenen Luftangriff auf zwei entführte Tanklaster in Afghanistan verteidigt. In Berlin sagte er, "die Militärschläge und die Luftschläge" seien "vor dem Gesamtbedrohungshintergrund als militärisch angemessen zu sehen". Der CSU-Politiker geht nach eigenen Worten davon aus, dass bei dem Angriff, den ein Bundeswehr-Oberst am vierten September angeordnet hatte, auch Zivilisten ums Leben gekommen sind - selbst wenn dafür der letzte Beweis fehle. Das bedauere er "zutiefst und von Herzen".
Dennoch stellte er sich hinter den Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan: Er habe keinen Zweifel an dessen Einschätzung. Schneiderhan hatte die Bombardierung der Tanklaster bereits vor einigen Tagen als militärisch angemessen bezeichnet. In dieser Woche hatte Guttenberg erstmals von "kriegsähnlichen Verhältnissen" in Afghanistan gesprochen – eine deutliche Abkehr von der Position seines Vorgängers Franz Josef Jung.
[Bildunterschrift: Pressekonferenz von Verteidigungsminister zu Guttenberg ]
Allerdings räumte der Verteidigungsminister Fehler der Bundeswehr ein. Dem NATO-Untersuchungsbericht zufolge habe es sowohl Mängel bei der Ausbildung als auch ungeklärte Fragen bezüglich der Einsatzregeln gegeben. Daraus müssten entsprechende Konsequenzen gezogen werden.
Über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen der Bombardierung soll inzwischen auf höchster Ebene entschieden werden. Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft entschied nicht über die Eröffnung eines Verfahrens gegen Bundeswehr-Oberst Klein wegen des Luftangriffs bei Kundus vor einem Monat. Stattdessen gab sie den Fall an die Bundesanwaltschaft nach Karlsruhe weiter.
Denn als erste Anklagebehörde in Deutschland sind die Dresdner Ermittler der Auffassung, dass es sich in Afghanistan um einen "bewaffneten Konflikt" handelt. Dieser sei nicht nach "normalem" Strafrecht, sondern völkerstrafrechtlich zu beurteilen. Sollte sich die Bundesanwaltschaft dieser Auffassung anschließen, wäre dies eine neue Qualität in der Einschätzung der Situation in Afghanistan. Allerdings muss sich die Bundesanwaltschaft dem Schritt der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft nicht beugen. Sie hatte ihre Entscheidung auf der Grundlage des Berichts der Afghanistan-Schutztruppe ISAF getroffen.
Die Bundesanwaltschaft reagierte zurückhaltend auf die Entscheidung der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft. Schon vor der Vorlage der Akten aus Dresden seien Strafanzeigen in Karlsruhe eingegangen, hieß es in einer Mitteilung. Nach der vorläufigen Bewertung der Erkenntnisse liegen demnach keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat deutscher Soldaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch vor. Die Auswertung der umfangreichen Akten werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen, so die Bundesanwaltschaft in der Erklärung.
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