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21.11.2009

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Justiz entscheidet über Ermittlungen gegen Bundeswehr-Oberst
Entscheidung über Ermittlungen gegen Bundeswehr-Oberst

Justiz berät über Vorgehen gegen Offizier

Ausgebrannter Tanklaster nach dem Angriff bei Kundus (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Ausgebrannter Tanklaster nach dem Angriff bei Kundus ]
Heute fällt voraussichtlich die Entscheidung, ob die deutsche Justiz wegen des Luftangriffs bei Kundus vor einem Monat Ermittlungen gegen einen Bundeswehr-Oberst einleitet. Das sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden NDR Info. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte am Freitag den Bericht der Afghanistan-Schutztruppe ISAF zu dem Vorfall erhalten. Sprecher Wolfgang Klein sagte NDR Info, man sehe darin eine gute Grundlage, um voraussichtlich heute über die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens zu entscheiden.

Geprüft wird die Rolle des deutschen Obersts Georg Klein. Der hatte als ISAF-Kommandeur im nordafghanischen Kundus am 4. September einen Angriff von US-Bombern auf zwei von Taliban entführte Tanklaster veranlasst. Dabei kamen auch Zivilisten ums Leben. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüft, ob es einen Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Tötung gegen den Bundeswehroffizier gibt.

"Es geht um die Frage: Krieg oder nicht Krieg"

Dabei gehe auch um die Rechtsgrundlage, sagte Oberstaatsanwalt Klein NDR Info: "Die Frage, ob in Afghanistan Krieg oder kriegsähnliche Zustände geherrscht haben, oder ob es ein bloßer Unterstützungseinsatz war, spielt auch eine gewisse Rolle. Es handelt sich hierbei um eine Rechtsfrage." Denn nach Angaben des Ermittlers würde je nach Bewertung entweder deutsches Strafrecht gelten oder Völkerstrafrecht, unter dem der Bundeswehroffizier wohl mit einer milderen Beurteilung rechnen dürfte.

Karl-Theodor zu Guttenberg (Foto: dpa) Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hatte in dieser Woche erstmals von "kriegsähnlichen Verhältnissen" in Afghanistan gesprochen – eine deutliche Abkehr von der Position seines Vorgängers Jung. Heute spricht Guttenberg ebenfalls erstmals mit den Bundestagsfraktionsvorsitzenden über den geheimen NATO-Bericht. Guttenberg will in der vertraulichen Runde seine Bewertung der 75-seitigen Expertise darlegen. Das Verteidigungsministerium wies einen Bericht der "Leipziger Volkszeitung" zurück, wonach am Donnerstag die Obleute der Fraktionen unterrichtet werden sollten. Zu den Angaben der Zeitung, die politische Spitze des Verteidigungsministeriums wolle auf Distanz zu Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan gehen, äußerte sich das Ministerium nicht.

Angemessenes militärisches Handeln?

Schneiderhan hatte in der vorigen Woche erklärt, er habe nach seiner Lektüre des NATO-Berichts keinen Grund daran zu zweifeln, dass Klein militärisch angemessen gehandelt habe. Die Opposition hält diese Bewertung nach Einsicht in den Bericht für unzulässig. Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, sagte der "Mitteldeutschen Zeitung", der Verband stehe weiter "ohne Wenn und Aber" zu Klein.

Stand: 06.11.2009 03:31 Uhr
 

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