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Statistik der Bundesärztekammer
Die meisten Fehler gibt es bei Gelenk-OPs
11.107 Patientenbeschwerden haben Gutachter der Ärztekammern im vergangenen Jahr entgegengenommen - und in 2287 Fällen kamen die Schlichungsstellen zu dem Ergebnis, dass die Patienten von Ärzten fehlerhaft behandelt oder schlecht über Risiken aufgeklärt wurden. Im Vergleich zu 2010 ist die Zahl der Behandlungsfehler leicht um 88 Fälle gestiegen, wie die Bundesärztekammer mitteilte.
In 1901 Fällen waren die Fehler so gravierend, dass die Patienten Ansprüche auf Entschädigung geltend machen konnten. In 196 Fällen trugen Patienten schwere Dauerschäden davon. 99 Menschen starben infolge von Ärztepfusch. Viele der Todesfälle gingen darauf zurück, dass es nach einer Klinik-OP zu einer Infektion mit Blutvergiftung kam, wie der Geschäftsführer der norddeutschen Schlichtungsstelle, Johann Neu, erläuterte. Einen Arztfehler gibt es dabei etwa, wenn trotz Warnzeichen kein Blutbild gemacht wurde.
Viele Fehler bei Gelenkoperationen
Die meisten Beschwerden kamen von Patienten nach Behandlungen oder Untersuchungen im Krankenhaus. Die häufigsten vermuteten Behandlungsfehler betrafen wie in den Vorjahren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Brüche an Unterarm, Unterschenkel und Sprunggelenk. Aufgeschlüsselt nach Fachbereichen waren Orthopäden und Unfallchirurgen am häufigsten mit Beschwerden konfrontiert, gefolgt von der Allgemeinchirurgie und der Inneren Medizin.
"Wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler"
"Überall wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, auch in der Medizin", erklärte Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen. Eine völlig fehlerfreie Behandlung werde es nie geben. Es müsse aber alles dafür getan werden, das Risiko "so klein zu halten wie irgend möglich". Crusius verwies darauf, dass die Fehlerstatistik auch genutzt werde, um Strategien zu deren Vermeidung zu entwickeln.
Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern dienen bei Arzthaftungsstreits als eine unabhängige, außergerichtliche Anlaufstelle für Patienten. In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen laut Bundesärztekammer von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt.
Allerdings ist die Dunkelziffer bei Behandlungsfehlern hoch. Insgesamt sollen laut unterschiedlichen Schätzungen zehntausende Menschen jedes Jahr wegen Ärztefehlern allein in Deutschlands Kliniken sterben. Eine genaue Zahl kennt niemand.
Streit um die Beweislast
Die Krankenkassen sehen Handlungsbedarf: Sie fordern rechtliche Verbesserungen für Patienten bei ärztlichen Behandlungsfehlern. Nötig sei eine "erleichterte Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern", bei der Patienten nur noch belegen müssten, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und sie einen Schaden erlitten haben, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Die Bundesregierung will die Patientenrechte mit einem neuen Gesetz stärken. Der Entwurf für das sogenannte Patientenrechtegesetz, der noch vom Parlament gebilligt werden muss, sieht unter anderem erweiterte Informationspflichten für Ärzte vor. Bei groben Behandlungsfehlern sieht das Gesetz eine Umkehr der Beweislast vor: Der Arzt muss beweisen, dass der Fehler nicht generell zu dem eingetretenen Schaden führt.
Bericht der Bundesärztekammer zu Behandlungsfehlern
tagesschau 15:00 Uhr, 19.06.2012, Kristin Joachim, RBB
Stand: 19.06.2012 13:57 Uhr
