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Fast jede zweite Krankenhausabrechnung fehlerhaft?
Ärztekammer weist Betrugsvorwürfe der Kassen zurück
Die Bundesärztekammer weist die laut einem Medienbericht von den Krankenkassen erhobenen Betrugsvorwürfe gegen Ärzte zurück. Man dürfe Verdachtsfälle nicht mit abgeurteilten Fällen verwechseln, sagte ihr Präsident Frank-Ulrich Montgomery der "Passauer Neuen Presse". Zugleich wies er auf die laut Kriminalstatistik rückläufige Zahl von Abrechnungsdelikten im Gesundheitswesen hin. "Ärzte sind für klare Regeln, sie wollen nicht im Ruch des Betrugs oder der Korruption stehen", betonte er.
Die "Rheinische Post" hatte unter Berufung auf einen Bericht des Spitzenverbands der gesetzlichen Kassen an das Gesundheitsministerium berichtet, fast jede zweite Krankenhausabrechnung sei nicht korrekt. Der Anteil der Kliniken, die falsch abrechneten, lag demnach im Jahr 2010 bei 45,6 Prozent - nach 35 Prozent zwei Jahre zuvor. Allerdings hatten die Kliniken in der Vergangenheit diesen Kassen-Berichten widersprochen: Sie argumentieren, dass die beanstandeten Rechnungen oft strittig seien, weil Kassen und Ärzte unterschiedliche medizinische Einschätzungen hätten.
Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" hatte schon gestern unter Berufung auf den Bericht gemeldet, die Kassen hätten in den Jahren 2010 und 2011 knapp 53.000 Betrugsfälle gezählt.
CDU und SPD wollen härteres Durchgreifen gegen Korruption
Der gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn, forderte in den "Ruhr Nachrichten" unterdessen schärfere Maßnahmen bei einem Korruptionsverdacht gegen Ärzte. "Die Länder müssen die Sanktionen verschärfen, damit in solchen Fällen eine Arztzulassung entzogen werden kann", sagte der CDU-Politiker. Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigung sollten gesetzlich dazu verpflichtet werden, spätestens alle zwei Jahre einen Bericht über Fehlverhalten und ihre Verfahren vorzulegen.
Der Bundesgerichtshof hatte vor einem halben Jahr entschieden, dass Korruption niedergelassener Ärzte nach geltendem Recht nicht strafbar ist - etwa die Annahme von Zuwendungen für die Verordnung bestimmter Arzneimittel. Daher fehlen für umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwälte gegen Ärzte derzeit die gesetzlichen Grundlagen, so lange nicht ein konkreter Schaden einer Kasse nachweisbar ist.
Bahr fordert Strafen
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hatte gestern im ZDF gesagt: "Korruption und Bestechlichkeit bei niedergelassenen Ärzten muss verboten sein." Wer korrupt und bestechlich sei, müsse bestraft werden, und es müsse möglich sein, das die Staatsanwaltschaft ermittelt. Bislang hatte er sich zu solchen Forderungen zurückhaltend geäußert. Auf einer FDP-Klausur in Benediktbeuren sagte Bahr ebenfalls gestern, er gehe von einer Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode aus.
Auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, sagte der "Passauer Neuen Presse", Korruption bei niedergelassenen Ärzten müsse strafrechtlich zu verfolgen sein. Allein dadurch seien eine abschreckende Wirkung und angemessen hohe Strafen zu erzielen. Es gehe um sehr wenige, aber besonders wichtige Fälle - schließlich könne ein Arzt, der von einer Pharmafirma Vergünstigungen erhalte, um deren Medikamente zu verschreiben, Patienten ernsthaft schaden.
Stand: 19.01.2013 10:13 Uhr
