A - Von "Abgeordnete" bis "Austrittsklausel"

Das Wahl-ABC

Wie viele Stimmen haben die Wähler bei der Europawahl? Was sind doppelte Mehrheiten? Was besagt die Austrittsklausel? Und was ist mit der Sperrklausel passiert? tagesschau.de erklärt wichtige Begriffe rund um die Europawahl.

 
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Plenarsaal des Europaparlaments in Straßburg (Bildquelle: picture alliance / dpa)

Wahl-ABC zur Europawahl

A - Von "Abgeordnete" bis "Austrittsklausel"

Abgeordnete

Abgeordnete sind die Volksvertreter im Parlament. Sie erhalten mit der Wahl vom Volk das Mandat, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden seit 1979 direkt von den Bürgern der Mitgliedsstaaten gewählt (vgl. Europawahl). Unabhängig von ihrer Herkunft verfügen sie im Parlament über dieselben Rechte. Die meisten schließen sich mit politisch Gleichgesinnten in Fraktionen zusammen. Abgeordnete des Europäischen Parlaments dürfen nicht gleichzeitig Abgeordnete eines nationalen Parlaments wie dem Bundestag sein.

Abgeordnetenzahl

Das Europäische Parlament (vgl. Europäisches Parlament) setzt sich in der Wahlperiode 2014-2019 aus 751 Abgeordneten zusammen. Der Vertrag von Lissabon schreibt als neue Höchstgrenze 750 Abgeordnete zuzüglich eines Präsidenten vor. Derzeit sind es noch 766. Jedes der 28 EU-Mitgliedsländer entsendet Vertreter ins Europaparlament: Die Staaten mit der kleinsten Einwohnerzahl stellen sechs Abgeordnete. Deutschland darf als bevölkerungsreichstes EU-Mitglied 96 Parlamentarier nach Straßburg und Brüssel schicken.

Allgemeines Wahlrecht

Das Grundgesetz schreibt vor, dass in Deutschland "allgemeine, freie, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlen stattfinden müssen" (vgl. Wahlgrundsätze). "Allgemein" heißt in diesem Zusammenhang, dass alle wahlberechtigten Staatsbürger unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Bildung oder ihrem Einkommen wählen dürfen.

Ausländer

Wahlberechtigt für die Europawahl sind nicht nur deutsche Staatsbürger. In Deutschland dürfen auch Bürger aus EU-Staaten wählen gehen, wenn sie seit mindestens drei Monaten hier leben und mindestens 18 Jahre alt sind. Allerdings müssen sie sich entscheiden, ob sie hier oder in ihrem Heimatland ihre Stimme abgeben wollen. Ein doppelte Stimmabgabe in beiden Ländern ist verboten.

Ausschuss der Regionen (AdR)

Der Ausschuss der Regionen setzt sich aus 344 Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen. Er wird vom Rat (vgl. Europäischer Rat), vom Parlament (vgl. Europäisches Parlament) und von der Kommission (vgl. Europäische Kommission) zu Fragen gehört, die regionale und lokale Interessen berühren.

Austrittsklausel

Möchte ein Staat die Europäische Union verlassen, so teilt er das dem dem Europäischen Rat (vgl. Europäischer Rat) mit. Dieser legt dann Leitlinien für den Abschluss eines Abkommens über die Einzelheiten des Austritts vor. Dieses Abkommen wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit (vgl. Qualifizierte Mehrheit) nach Zustimmung des Europäischen Parlaments verabschiedet. Nach Inkrafttreten des Abkommens finden die Verträge der Europäischen Union auf den ausgetretenen Staat keine keine Anwendung mehr. Diese Frist kann verlängert werden. Möchte ein ausgetretener Staat erneut Mitglied der Europäischen Union werden, so muss er wieder das Beitrittsverfahren durchlaufen. Diese ausdrückliche Austrittsklausel ist erst durch den Vertrag von Lissabon Teil der EU-Verträge geworden.

Stand: 05.05.2014 13:40 Uhr

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