Faktencheck zur Wahlarena: Was stimmt und was nicht?

Wahlarena

Faktencheck zur Wahlarena

Was stimmt und was stimmt nicht?

In der Wahlarena haben sich Martin Schulz und Jean-Claude Juncker den Fragen der Wähler gestellt. Doch stimmten auch alle Behauptungen der beiden Spitzenkandidaten? tagesschau.de hat nachgehakt und einzelne Aussagen der Kontrahenten mit Hilfe von Experten überprüft.

Von Sabine Tenta und Rainer Striewski für tagesschau.de

Zuwanderung

Zum Thema Zuwanderung fordert Jean-Claude Juncker, dass die Frage der legalen Zuwanderung geklärt werden müsse: "Da haben wir nicht genug getan, weil die Mitgliedsstaaten das auch nicht wollten." Hat der Spitzenkandidat der Europäischen Konservativen Recht mit seiner Aussage?

Juncker zur Zuwanderung
Wahlarena 21:00 Uhr, 20.05.2014

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Faktencheck: Das Thema illegale Einwanderung und Asyl wurde in der EU zuletzt nach den Flüchtlingskatastrophen vor Lampedusa im Herbst 2013 diskutiert, erklärt Wolfgang Landmesser, Leiter des ARD-Hörfunkstudios Brüssel. Die EU-Innenminister zeigten sich damals bestürzt, wollten an den grundsätzlichen Regeln aber nichts ändern. Und demnach gilt: Ein Flüchtling muss in dem EU-Land ein Aufenthaltsrecht beantragen, wo er zuerst europäischen Boden betritt. So ist es im Dublin-II-Abkommen geregelt.

Das Europaparlament forderte in einer Resolution Mitte Oktober 2013 mehr europäische Solidarität in der Asyl- und Einwanderungspolitik. So betont das Parlament, "dass im Bereich Asyl gemeinsam Verantwortung übernommen werden muss", und empfiehlt, "einen finanziell gut ausgestatteten Mechanismus zu schaffen, um den Druck abzubauen, der auf Mitgliedstaaten mit einem absolut und proportional höheren Aufkommen an Asylsuchenden (...) lastet".

Umsetzen müssten das die Mitgliedsstaaten, sagt Wolfgang Landmesser. Aber die Staats- und Regierungschefs hätten das Thema auf ihrem Gipfel Ende Oktober 2013 auf die lange Bank geschoben. Für den kommenden EU-Gipfel im Juni sei lediglich eine Diskussion vorgesehen, wie die EU mit dem wachsenden Migrationsdruck in Zukunft umgehen könnte. Wolfgang Landmesser schlussfolgert: "Der Wille von Seiten der Mitgliedsstaaten, etwas konkret an der Asyl- und Einwanderungspolitik zu verändern, ist also nicht gerade stark ausgeprägt."

Fazit: Jean-Claude Juncker hat Recht.

Transparenz

Der Spitzenkandidat der Europäischen Sozialdemokraten, Martin Schulz, behauptet: "Wir haben ein Transparenzregister geschaffen, bei dem die Abgeordneten verpflichtet sind, nachzuweisen mit wem sie sich, wann, wo und unter welchen Bedingungen getroffen haben."

Schulz zum Transparenzregister
Wahlarena 21:00 Uhr, 20.05.2014

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Faktencheck: "Eine Verpflichtung leitet sich weder aus dem Transparenzregister von Parlament und Kommission noch aus dem seit Januar 2012 geltenden Verhaltenskodex für die Europaabgeordneten ab", erklärt Prof. Andreas Maurer. Der Verhaltenskodex sei in der Geschäftsordnung des Parlaments niedergelegt und formuliere Regeln im Umgang mit Nebentätigkeiten und Lobbyisten.

Im Rahmen der zuletzt am 15. April 2014 vom Parlament angenommenen Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung (zwischen dem Parlament und der Kommission) über das gemeinsame Transparenzregister führt das Parlament gleich zu Beginn des Entschließungsteils aus, dass es "bedauert, dass der Vorschlag für eine Änderung der Vereinbarung nicht zur Einrichtung eines verbindlichen Transparenzregisters führen wird".

Das Parlament forderte daher das Parlamentspräsidium auf, ein "Standardformular für Berichterstatter" zu erstellen, mit dem die "Geschichte eines Rechtsakts" auf freiwilliger Basis veröffentlicht werden kann, erläutert Politikwissenschaftler Maurer. "Das Formular soll dann Gesetzgebungsberichten der Abgeordneten angehängt werden und alle Lobbyisten aufführen, die die für ein bestimmtes Dossier zuständigen Berichterstatter während der Erstellung des Berichts getroffen haben."

Fazit: Martin Schulz hat teilweise Recht.

Lobbyismus

Zum Thema Lobbyismus sagt Martin Schulz: "Wenn ich einen Lobbyisten treffe, dann finden Sie das auf meiner Internetseite." Wann Schulz sich wo mit wem aus welchem Grund getroffen habe, sei dort nachlesbar. Stimmt das?

Schulz zum Lobbyismus
Wahlarena 21:00 Uhr, 20.05.2014

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Faktencheck: Wir haben uns die Seite www.martin-schulz.eu angesehen. Dort gibt es die Rubriken "Meine Überzeugung", "Motivation", "Ziele", "Europawahl 2014" und "Mitmachen". Unter "Europawahl 2014" führt er seine Wahlkampftermine auf, wo er bereits war und wo er noch sein wird. Treffen mit Lobbyisten, wie sie Schulz in der Wahlarena skizzierte, finden sich hier nicht.

Dann gibt es noch seine Homepage als EU-Abgeordneter. Dort findet sich eine "Erklärung der finanziellen Interessen", wo er seine Einkünfte gemäß verschiedener Kategorien angibt, sowie sämtliche Redebeiträge im Europäischen Parlament, seine Entschließungsanträge und Parlamentarischen Anfragen. Kontakte zu Lobbyisten sind dort nicht aufgeführt.

Auch auf der Seite des EU-Präsidenten Martin Schulz finden sich Reden, Videos und Fotos und seine Termine als Präsident - darunter viele Kontakte mit Politikern, aber auch Wirtschaftsvertretern. Eine Rubrik "Kontakte mit Lobbyisten" konnten wir nicht finden. In dieser Agenda sind auch nicht die Gründe für Treffen aufgeführt.

Fazit: Schulz macht seine Termine öffentlich, leicht zu finden sind sie aber nicht. (Zugriff 20.05.2014)

Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP)

Jean-Claude Juncker behauptet bezüglich des Freihandelsabkommens: "Wir brauchen dieses Abkommen - aber nicht zu jedem Preis. Wenn wir dieses Abkommen abschließen, bringt das Hunderttausende Arbeitsplätze, bringt mehr Wachstum, sowohl in den USA, als auch in Europa. In Europa bringt das 545 Euro pro Jahr und pro Haushalt mehr an Einkommenskraft."

Juncker zum Transatlantischen Freihandelsabkommen
Wahlarena 21:00 Uhr, 20.05.2014

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Faktencheck: "Das ist sehr, sehr gewagt", findet WDR-Wirtschaftsredakteur Ulrich Ueckerseifer. "Die Zahlen beruhen auf Schätzungen." Und es sei unwahrscheinlich, dass diese Prognose eintrete. Hinzu kommt: "Innerhalb der EU gibt es große Unterschiede. Deutschland wäre zwar ein Gewinnerland. Denn vom Freihandelsabkommen profitieren die, die starken Handel betreiben. Ländern aber, denen es schlecht geht, denen würde das kaum etwas bringen", erklärt Ueckerseifer.

Prof. Andreas Maurer erläutert: "Die von Jean-Claude Juncker genannten Zahlen gehen auf eine Serie von Auftragsstudien des IFO-Instituts für das Bundeswirtschaftsministerium und die Bertelsmann-Stiftung zurück. Die Studien berechnen in mehreren Szenarien modellhafte Effekte eines Freihandelsabkommens zwischen den USA und der EU", so der Politikwissenschaftler. "In Ihrer ersten Studie für das Wirtschaftsministerium vom Januar 2013 errechnen die Autoren eine 'dauerhafte Erhöhung des Niveaus des Bruttoinlandsproduktes'." In Preisen des Jahres 2011 bedeute dies demnach einen durchschnittlichen Einkommenszuwachs von etwa 500 Euro pro Kopf.

Im Hinblick auf die Arbeitsmarkteffekte errechnen die Autoren dazu eine Senkung der Arbeitslosenzahl in den USA und der EU um insgesamt etwa 193.000. "Die EU-Kommission bezieht sich in ihren Annahmen über die Effekte des TTIP auf diese Studien", erklärt Maurer. "Unterschlagen wird dabei allerdings, dass es sich hierbei um Modellrechnungen ohne reale Grundlage handelt." So arbeite die Studien mit der Annahme, dass der Handel der EU mit den USA um 80 Prozent zunehme und es keine Wechselkursschwankungen mehr gäbe. "Für beide Annahmen fehlen die empirischen Grundlagen. Es bleibt daher fraglich, ob sich die Wohlfahrtseffekte des TTIP derart modellartig hochrechnen lassen."

Was Juncker darüber hinaus verschweigt, sind die Negativeffekte des TTIP auf dem Arbeitsmarkt: "Wenn aufgrund einer Angleichung von technischen Normen (zum Beispiel die Farbe der Blinker an Pkw) der Handel erleichtert wird, fallen in den unmittelbar davon betroffenen Bereichen automatisch diejenigen Arbeitsplätze weg, die ohne Freihandelsabkommen notwendig sind, um den unterschiedlichen Produktanforderungen gerecht zu werden", so Andreas Maurer.

Fazit: Jean-Claude Juncker hat teilweise Recht.

Verteidigungspolitik und GSVP

Jean-Claude Juncker behauptet: "Wenn wir uns ein gemeinsames Beschaffungswesen in Rüstungsfragen in die Hände geben würden, würden wir in Europa zwischen 29 und 60 Milliarden pro Jahr einsparen. Man kann Klügeres mit 60 Milliarden machen als Waffensysteme zu beschaffen, die nicht kompatibel sind."

Juncker zu einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der EU
Wahlarena 21:00 Uhr, 20.05.2014

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Faktencheck: "Die Zahlen gehen auf Hochrechnungen der Europäischen Rüstungsagentur zurück und sind insoweit korrekt wiedergegeben", erklärt Prof. Andreas Maurer. "Unterschlagen wird hierbei allerdings, dass ein gemeinsames Beschaffungswesen zu einem erheblichen Wettbewerbsdruck zwischen den gegenwärtig staatlich geschützten Rüstungsindustrien führen würde. Dieser Druck würde seinerseits zu einem - nur schwer bezifferbaren - Verlust an Arbeitsplätzen führen." Die davon betroffenen Arbeitnehmer müssten durch die staatlichen Regierungen oder die EU im Rahmen größer angelegter Programme umgeschult werden oder aber in den Genuss der jeweils üblichen Arbeitslosigkeitsversicherungen kommen. "Diese Kosten sind in den Studien der Rüstungsagentur noch nie berücksichtigt und im Rahmen einer Nettobilanz eingerechnet worden", sagt Maurer.

Fazit: Jean-Claude Juncker hat Recht, berücksichtigt nach Meinung unseres Experten aber nicht entstehende Kosten.

Steuerflucht

Martin Schulz behauptet: "Eine Billion Euro gehen den Staaten der EU jedes Jahr durch Steuerflucht, Steuervermeidung verloren." Stimmt das?

Schulz zu Steuerflucht und Steuervermeidung
Wahlarena 21:00 Uhr, 20.05.2014

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Faktencheck: Ob diese Zahl wirklich stimmt, ist schwer zu sagen. "Das beruht auf einer groben Berechnung, wie man schon an der sehr ungenauen Zahl sieht", sagt WDR-Wirtschaftsredakteur Ulrich Ueckerseifer. "Man kann das darum weder bestätigen noch widerlegen." Es ist eine Zahl, die von der EU selbst kommuniziert wird. Aufgetaucht ist sie erstmals 2012 als der EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta einen Aktionsplan gegen Steuervermeidung vorlegte.

Im Kern geht es dabei um zwei Dinge: Einmal um die kriminelle Seite, nämlich die Steuerflucht, wenn Geld in ein anderes Land gebracht wird. Und es geht um die legale Steuervermeidung, wenn zum Beispiel große Unternehmen wie Google oder Starbucks Gewinne verschieben oder in Ländern ihren Sitz haben, wo sie die niedrigsten Steuern zahlen. "Für ganz Europa ist diese Zahl von einer Billion Euro nicht unwahrscheinlich, aber sie ist auch nicht seriös zu fassen", so Ueckerseifer.

Fazit: Martin Schulz hat sehr wahrscheinlich Recht.

Stand: 21.05.2014 04:05 Uhr

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