Hintergrund

Gesetzliche Regelung Einstellung von Strafprozessen gegen Geld

Stand: 04.08.2014 17:13 Uhr

Die Einstellung von Prozessen gegen eine Geldauflage geschieht oft, allerdings bei kleinen Vergehen. Mit einem Deal im großen Stil wie im Fall Ecclestone ist das nicht vergleichbar. Grundsätzlich aber gilt: Die Höhe der Geldauflage richtet sich nach dem Vermögen des Angeklagten.

Für die Richter an den deutschen Gerichten ist die Einstellung von Prozessen gegen eine Geldauflage ganz alltäglich. Nach der Strafprozessordnung ist dies aber nur bei einer geringen Schuld möglich. Daher kommt der entsprechende Paragraf 153 a vor allem dann zum Zug, wenn die Vorwürfe der Anklage nicht schwer wiegen oder sich im Prozess nicht klar beweisen lassen. Besonders kleinere Verkehrsdelikte enden häufig mit der Einstellung gegen eine Geldauflage. Mit einem Deal, also einer Absprache über das Strafmaß, hat die Einstellung aber nichts zu tun.

In den vergangenen Jahren wurden mehrere große Wirtschaftsprozesse gegen Top-Manager gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Auch der Bestechungsprozess gegen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone könnte nun auf diese Weise enden. Für Ecclestone hätte das einen großen Vorteil: Er wäre damit nicht vorbestraft und darf sich offiziell unschuldig nennen. Auch eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht möglich, da Verteidiger und Staatsanwaltschaft der Einstellung zustimmen müssen.

Allerdings müsste Ecclestone einen Haufen Geld auf den Tisch legen: Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" soll er die Rekordsumme von 100 Millionen Dollar zahlen. Dass die Summe so hoch ist, liegt daran, dass Ecclestone so reich ist: Grundsätzlich bemisst sich die Höhe der Geldauflage nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten. Ist er Milliardär - wie Ecclestone - fällt sie darum höher aus als bei einem Busfahrer oder einer Verkäuferin mit Normalverdienst.