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29.05.2012

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Ausland
Großbritannien: Verurteilungen im Schnelldurchlauf
Krawalle in Großbritannien

Verurteilungen im Schnelldurchlauf

Sie sind noch jung, 14 oder 17 Jahre alt, und werden jetzt im Schnellverfahren verurteilt: Gemeint sind Jugendliche, die während der Krawalle in Großbritannien festgenommen wurden. Ihnen drohen Hausarrest, eine Fußfessel oder mehrere Monate Haft.

Von Barbara Wesel, RBB-Hörfunkkorrespondentin London

Festnahme in Birmingham (Foto: dapd) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Hunderte Jugendliche wurden in Gewahrsam genommen. ]
Acht Uhr früh im Amtsgericht in Westminster. Ein fensterloser, bunkerartiger Raum, fahles Neonlicht. Der 17-jährige Lucien wird in den Glaskäfig in der Ecke gebracht. Ein stämmiger Junge mit kurz geschorenen Haare. Er macht einen ziemlich eingeschüchterten Eindruck. Er nennt seinen Namen, seine Adresse - ansonsten sitzt er still in seinem Käfig.

Der Staatsanwalt steht auf. Vorgeworfen wird dem Angeklagten, mit zwei anderen Jugendlichen einen Zigarettenladen überfallen zu haben, in Newnham am vergangenen Mittwoch. Allerdings holte der 70-jährige Eigentümer einen Kricketschläger unter der Theke hervor und jagte die Jungen davon.

Mit 17 ein Fall für das Jugendgericht

"Das ist ein sehr schweres Vergehen", sagt Richterin Roscoe streng. Pflichtverteidiger Joseph Wright steht auf und versucht für seinen Mandanten zu sprechen: "Lucien ist nicht vorbestraft. Er hat sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen", argumentiert er. Mit 17 sei der Junge noch ein Fall für das Jugendgericht. Niemand weiß aber, welches für ihn zuständig ist.

"Er wird auf jeden Fall eine Haftstrafe bekommen", sagt die Richterin, und der junge Anwalt versucht, seinem Mandanten wenigstens eine monatelange Untersuchungshaft zu ersparen: Seine Eltern hätten beide Arbeit, es handele sich um geordnete Verhältnisse, man könne ihn unter Auflagen nach Hause entlassen. Die Richterin stimmt zu. Der 17-Jährige muss eine elektronische Fußfessel tragen und darf bis zu seinem nächsten Gerichtstermin nicht aus dem Haus gehen.

Gerichte arbeiten über Nacht

Das Ganze dauert 20 Minuten. Lucien selbst kommt nicht zu Wort. Ein Formular fehlt zu seiner Entlassung. Die Akten des Jungen sind unvollständig - das hier ist Schnelljustiz: "Es ist neu, dass die Gerichte über Nacht arbeiten", sagt Wright. Normalerweise habe man 15 Minuten mit dem Mandanten, bis er vorgeführt werde, so der Anwalt weiter. Manche der Jugendlichen seien so durcheinander, wenn sie schon zwei Tage lang in U-Haft säßen, dass er kaum ihre Geschichte aus ihnen herausbekommen könne.

Der nächste Fall wird verhandelt: Nadine wird in den Glaskäfig geführt. Braune Locken, braune Haut, Blümchenrock, ein hübsches Mädchen, 14 Jahre. "Sind ihre Eltern da?", fragt Richterin Roscoe. Sie sind es nicht.

Einbrüche, Diebstähle, Randale

Plünderer in Birmingham (Foto: dapd) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Bei den Krawallen kam es auch zu Plünderungen. ]
Nadine ist Dienstagnacht, als die Randale auf ihrem Höhepunkt war, mit anderen Jugendlichen in ihrem Viertel in aufgebrochene Läden reingelaufen. In einem hat sie ein paar T-Shirts gegriffen, im nächsten drei CDs, in der Drogerie eine Tube Make Up. Gesamtwert: vielleicht 50 Euro. "Hier fehlt ein Bericht der Jugendhilfe", sagt die Richterin. "Welches Jugendgericht ist für sie zuständig?" Es ist Haringey, einer der härteren Problembezirke in London.

Das Gericht ist etwas ratlos, die Angeklagte ist so jung. Ihre Akten sind nicht vollständig. "Was machen die Eltern?", fragt die Richterin. Keiner weiß es. Vermutlich sind sie arbeitslos. Die junge Pflichtverteidigerin versucht, die Vorsitzende milde zu stimmen: "Sie hat sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen", so die Begründung. Sie sei mit der Meute mitgelaufen und habe es sofort zugegeben.

Hausarrest und Fußfessel

Im Hintergrund wird telefoniert, die Richterin lässt sich erweichen: "Hausarrest - ab sofort. Fußfessel." Ob sie Geld habe, um nach Hause zu fahren? "Nein", flüstert das Mädchen. "Einen Schlüssel, um in die Wohnung zu kommen?", so die Richterin weiter. Es folgt ein "Nein" mit kaum hörbarer Stimme. Leise Beratungen - schließlich wird die Mutter des Mädchens gefunden.

"Sie wird dich abholen", sagt Richterin Roscoe. "Sei dankbar - viele andere Eltern kümmern sich nicht um ihre Kinder." Die Verteidigerin ist froh, dass das Mädchen nicht gleich in Haft bleiben muss. Anwalt Wright erzählt: "Heute Nacht im Gericht waren 15-Jährige, die in U-Haft bleiben mussten. Sie wurden an das nächsthöhere Gericht zur Verurteilung weitergereicht." Die säßen zwischen sechs und neun Monate. Eine lange Zeit. Das Amtsgericht kann allerdings nur Strafen bis zu sechs Monaten verhängen. Danach ist die nächste Instanz zuständig.

Stand: 12.08.2011 17:21 Uhr
 

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