EU-weite Strafverfolgung abgelehnt Knöllchen bleiben begrenzt

Stand: 09.12.2008 18:33 Uhr

Verkehrssünden im europäischen Ausland bleiben vorläufig straffrei. Die EU-Verkehrsminister entschieden, eine Einheitsregelung sei nicht ihre Sache - sondern die der Justizminister. Verkehrskommissar Tajani zeigte sich empört über die "juristische Haarspalterei".

Die Verkehrsminister mehrerer EU-Staaten haben einen Vorschlag der EU-Kommission für "Knöllchen ohne Grenzen" zurückgewiesen. Zwar wollten alle Länder die Verkehrssicherheit mit wirksamen Strafen erhöhen, sagte der französische Ratsvorsitzende Dominique Bussereau. Aber man sei sich eindeutig nicht einig gewesen.

Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass Verkehrssünden wie Alkohol am Steuer, Missachtung einer roten Ampel oder Fahren ohne Sicherheitsgurt auch über die EU-Grenzen hinweg bestraft werden können. Die Kommission hätte bei der Regelung zusätzliche Zuständigkeiten bekommen.

Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Polen und andere Länder sehen die Zuständigkeit für einen solchen Beschluss aber bei den Justizministern. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee sagte, Deutschland sperre sich im Prinzip nicht dagegen. Die Strafverfolgung sei aber Sache der Justiz, nicht der Verkehrsminister.

"Es geht um das Leben unserer Kinder"

EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani zeigte sich verärgert über "die juristische Haarspalterei". Die Kommission wolle nur die Rechte der Bürger verteidigen. Der Knöllchen-Plan sei keine rechtliche Frage. "Es geht um das Leben unserer Kinder, es geht um unser aller Leben", betonte er. Die EU wolle die Zahl der Verkehrstoten von 2001 bis 2010 halbieren. Noch immer stürben jährlich 40.000 Menschen auf Europas Straßen. Tajani sagte, nun müsse Tschechien, das am 1. Januar 2009 den Ratsvorsitz übernimmt, eine Lösung suchen.