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Trotz eines gegenteiligen Urteils des Obersten Gerichtshofs haben sich die beiden Bewerber um das US-Präsidentenamt für die Todesstrafe für Kinderschänder ausgesprochen. Die Vergewaltigung eines Kindes sei ein "abscheuliches Verbrechen", sagte der Demokrat Barack Obama. Wenn ein Bundesstaat unter "engen, begrenzten, streng definierten Umständen" die Todesstrafe für Kinderschänder als möglich ansehe, sei dies kein Verstoß gegen die Verfassung.
Der Republikaner John McCain nannte es "zutiefst beunruhigend", dass es in den USA Richter gebe, die die Vergewaltigung eines Kindes nicht als abscheulichstes Verbrechen ansähen, das "die schwerste Strafe verdient".
[Bildunterschrift: Der Oberste Gerichtshof in Washington. ]
Der Oberste Gerichtshof der USA hatte die Verhängung der Todesstrafe für Kinderschänder zuvor untersagt. Mit fünf gegen vier Stimmen entschieden die Richter des Supreme Court, dass die Vergewaltigung Minderjähriger nicht mit dem Tode bestraft werden darf, wenn sie nicht "zum Tode des Kindes geführt hat und nicht dieses Ziel hatte". Die Hinrichtung sei eine "grausame Strafe", die nach der US-Verfassung für die Vergewaltigung von Kindern nicht angemessen sei, sondern in Mordfällen verhängt werden dürfe.
In den USA wurde seit 44 Jahren niemand mehr für ein Verbrechen hingerichtet, bei dem das Opfer nicht zu Tode kam. 1977 verbot das Oberste Gericht Hinrichtungen für Vergewaltigungen, bei denen das Opfer eine erwachsene Frau war. In 45 US-Staaten ist die Todesstrafe als Urteil für Vergewaltigungen jeglicher Art verboten. Fünf Staaten erlauben bislang noch Hinrichtungen für verurteilte Vergewaltiger von Kindern. Das jetzige Urteil des Obersten Gerichtshofs bezog sich auf einen Fall in Louisiana, wo zwei Vergewaltiger von Kindern in der Todeszelle sitzen.
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