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Karte: Syrien und Türkei

Nach drittem Granateneinschlag in der Türkei

Türkei nimmt Syrien erneut unter Beschuss

Nach einem weiteren Granateneinschlag aus Syrien hat das türkische Militär am vierten Tag in Folge syrisches Gebiet unter Beschuss genommen. Wie die türkische Nachrichtenagentur Anadolu berichtete, schlug am Morgen in der Grenzprovinz Hatay auf einem Feld 50 Kilometer entfernt von dem Dorf Güvecci eine aus Syrien abgefeuerte Granate ein. Die Armee habe daraufhin zurückgeschossen.

Mittlerweile heißt es, es sei niemand verletzt worden. Die örtlichen Provinzbehörden werten den Einschlag außerdem nicht als Angriff auf die Türkei. Nach Einschätzung des Gouverneurs von Hatay sei der Granateneinschlag auf einen fehlgeleiteten Angriff der syrischen Armee auf Rebellen zurückzuführen, meldete Anadolu. Die Kampfhandlungen hätten in der Nacht zugenommen.

Die Lage an der türkisch-syrischen Grenze ist angespannt. Der Zwischenfall ist der dritte in der Grenzregion innerhalb von vier Tagen. Erst am späten Freitagabend war auf türkischem Boden eine Granate aus Syrien eingeschlagen - die Türkei hatte das mit Angriffen erwidert.

Vergeltungsschläge schon am Mittwoch und Donnerstag

Der türkische Ministerpräsident Erdogan (02.10.2012).
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Der türkische Ministerpräsident Erdogan warnte Syrien davor, die Geduld der Türkei zu testen.

Schon am Mittwoch und Donnerstag hatte die türkische Armee mit Vergeltungsschlägen auf einen syrischen Angriff reagiert, bei dem in dem türkischen Grenzdorf Akcakale fünf Menschen getötet wurden. Sie bombardierte syrische Militärziele, mehrere syrische Soldaten wurden getötet. Das türkische Parlament gab nach dem Beschuss am Donnerstag grünes Licht für grenzübergreifende Einsätze.

Am Freitag hatte der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan Syrien eindringlich davor gewarnt, die Geduld der Türkei auf die Probe zu stellen. Die Türkei wolle keinen Krieg mit Syrien, werde aber nicht zögern, auf jede Bedrohung der nationalen Sicherheit zu reagieren. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich wegen der anhaltenden Spannungen besorgt gezeigt und gesagt, die Situation sei "extrem ernst".

Der syrisch-türkische Konflikt und das Völkerrecht

Auf den Granatenangriff aus Syrien hat die Türkei ihrerseits mit Schüssen über die Grenze reagiert. Zudem billigte das türkische Parlament mögliche Militäreinsätze im Nachbarland. Völkerrechtlich kann sich die Regierung in Ankara dabei auf Artikel 51 der UN-Charta berufen. Dieser erlaubt nach einem bewaffneten Angriff auf das Land militärische Maßnahmen zur Selbstverteidigung, "bis der Sicherheitsrat die zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderliche Maßnahmen ergriffen hat".

Auch bei Militäreinsätzen gegen PKK-Kämpfer im Irak in den vergangenen Jahren berief sich die Türkei auf ihr "Naturrecht individueller oder kollektiver Selbstverteidigung" gemäß Artikel 51. Die PKK hatte zuvor wiederholt Angriffe vom Nordirak aus gestartet. Dieses Vorgehen der Türkei war damals völkerrechtlich nicht unumstritten. Laut UN-Charta sind alle Länder zum Verzicht auf die Anwendung und Androhung von Gewalt verpflichtet (Artikel 2). Streitigkeiten sollen auf dem Verhandlungswege gelöst werden (Artikel 33).

Laut den UN-Leitlinien von 1974 gilt jeder Angriff auf ein fremdes Staatsgebiet zunächst als Aggression und Verletzung der Souveränität. Der Sicherheitsrat befindet dann nach den "Umständen des jeweiligen Einzelfalls" darüber, ob der Einmarsch in ein anderes Land eine völkerrechtlich legale Selbstverteidigung war oder nicht.

Stand: 06.10.2012 10:59 Uhr

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