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Karte: Syrien und Türkei

Nach erneutem Granateneinschlag in der Türkei

Türkische Armee antwortet mit Vergeltungsangriff

Die türkischen Streitkräfte haben türkischen Medien zufolge erneut Vergeltungsangriffe auf Syrien gestartet. Zuvor sei ein aus Syrien abgefeuertes Geschoss auf dem Gebiet der türkischen Stadt Altinozu gelandet, zitierte die Nachrichtenagentur Anadolu den Gouverneur der Provinz Hatay.

Bei dem Einschlag des syrischen Geschosses in einer ländlichen Gegend des Bezirks Yayladagi wurde laut Anadolu niemand verletzt. Das Artilleriegeschoss sei etwa 50 Meter jenseits der Grenze auf türkischem Territorium eingeschlagen. Laut Anadolu war die Provinz Hatay schon am Donnerstag beschossen worden, woraufhin die türkische Armee ebenfalls mit Angriffen auf Syrien reagiert habe.

Martin Weiss zur Lage im türkisch-syrischen Grenzgebiet
tagesthemen 21:45 Uhr, 05.10.2012

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Am Mittwoch waren in der türkischen Ortschaft Akcakale fünf Zivilisten durch syrischen Artilleriebeschuss getötet worden. Die Türkei hatte daraufhin Vergeltungsangriffe gestartet, bei denen mehrere syrische Soldaten getötet wurden.

Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan warnte Syrien eindringlich davor, die Geduld der Türkei auf die Probe zu stellen. Die Türkei wolle keinen Krieg mit Syrien, werde aber nicht zögern, auf jede Bedrohung der nationalen Sicherheit zu reagieren.

Merkel hofft auf Besonnenheit

Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte sich wegen der anhaltenden Spannungen besorgt. Sie hoffe und denke, dass Türkei und NATO so besonnen seien, dass es nicht zu einer Eskalation kommen werde. Die Situation sei "extrem ernst". Was sich in Syrien abspiele, sei eine grausame Auseinandersetzung, bei der sich zeige, wie schwierig es sei, die Weltgemeinschaft zu einem gemeinsamen Agieren zu bewegen.

Der UN-Sicherheitsrat erfülle seine Aufgabe nicht, da China und Russland weitergehende Forderungen blockierten, kritisierte die Kanzlerin: "Wir stoßen hier wirklich auf Widerstände, die mir zum Teil kaum verständlich sind."

Der syrisch-türkische Konflikt und das Völkerrecht

Auf den Granatenangriff aus Syrien hat die Türkei ihrerseits mit Schüssen über die Grenze reagiert. Zudem billigte das türkische Parlament mögliche Militäreinsätze im Nachbarland. Völkerrechtlich kann sich die Regierung in Ankara dabei auf Artikel 51 der UN-Charta berufen. Dieser erlaubt nach einem bewaffneten Angriff auf das Land militärische Maßnahmen zur Selbstverteidigung, "bis der Sicherheitsrat die zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderliche Maßnahmen ergriffen hat".

Auch bei Militäreinsätzen gegen PKK-Kämpfer im Irak in den vergangenen Jahren berief sich die Türkei auf ihr "Naturrecht individueller oder kollektiver Selbstverteidigung" gemäß Artikel 51. Die PKK hatte zuvor wiederholt Angriffe vom Nordirak aus gestartet. Dieses Vorgehen der Türkei war damals völkerrechtlich nicht unumstritten. Laut UN-Charta sind alle Länder zum Verzicht auf die Anwendung und Androhung von Gewalt verpflichtet (Artikel 2). Streitigkeiten sollen auf dem Verhandlungswege gelöst werden (Artikel 33).

Laut den UN-Leitlinien von 1974 gilt jeder Angriff auf ein fremdes Staatsgebiet zunächst als Aggression und Verletzung der Souveränität. Der Sicherheitsrat befindet dann nach den "Umständen des jeweiligen Einzelfalls" darüber, ob der Einmarsch in ein anderes Land eine völkerrechtlich legale Selbstverteidigung war oder nicht.

Stand: 05.10.2012 22:11 Uhr

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