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Karte: Türkei, Syrien

Granatenangriff auf türkische Stadt

UN-Sicherheitsrat verurteilt Syrien scharf

Mehr als einen Tag nach dem Angriff auf eine türkische Stadt hat der UN-Sicherheitsrat den Beschuss aus Syrien "auf das Schärfste" verurteilt und Regierungstruppen verantwortlich gemacht. Unterdessen bemühen sich die Türkei und Syrien um Entspannung. Der türkische Ministerpräsident Erdogan betonte, man wolle keinen Krieg.

Von Thomas Bormann, ARD-Hörfunkstudio Istanbul

An der Grenze zwischen Syrien und der Türkei herrscht wieder Ruhe. Beide Länder bemühen sich um Entspannung. Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan sagte gestern Abend: "Die Türkei will Frieden und nur Frieden in der Region und Sicherheit. Wir wollen keinen Krieg. Was Kriege in dieser Region bedeuten, sehen wir im Irak, in Afghanistan und auch in Syrien in den vergangenen eineinhalb Jahren."

Syrien hat sich - über Umwege - bei der Türkei sogar für den tödlichen Granatenbeschuss entschuldigt. Es sei ein "tragisches Missgeschick" gewesen, hieß es aus Damaskus. Der türkische Vize-Ministerpräsident Beschir Atalay erklärte in Ankara: "Syrien hat eingestanden, dass sie es waren und sie entschuldigen sich. Sie haben versichert, so etwas werde nie wieder passieren. Sie haben das am Abend gegenüber den Vereinten Nationen gesagt; die haben hier vermittelt."

Markus Kaim (SWP Berlin) zum Konflikt zwischen Syrien und der Türkei
nachtmagazin 00:00 Uhr, 05.10.2012

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Atalay und auch Erdogan verteidigten den Beschluss des türkischen Parlaments für mögliche Militäreinsätze in Syrien. In einer nicht-öffentlichen Sitzung hatten die Abgeordneten gestern Nachmittag Grünes Licht für Militäreinsätze der türkischen Armee in Syrien gegeben. Falls wieder syrische Granaten in der Türkei einschlagen, könnte die türkische Luftwaffe oder ein Kommando der Bodentruppen für einen Vergeltungsschlag die Grenze zu Syrien überschreiten. Einmarschpläne gebe es aber nicht, gab Erdogan zu verstehen: "Der Parlamentsbeschluss dient einzig der Abschreckung. Wie Sie wissen, lassen sich militärische Konflikte am besten durch Abschreckung vermeiden."

Die Türkei hatte gestern früh und am Abend zuvor Militärstützpunkte in Syrien beschossen. Dabei sind nach neuen Angaben aus Syrien zwei Soldaten getötet worden; vorher gab es Berichte über weitaus mehr Tote. Mit diesen Angriffen hatte die Türkei Vergeltung geübt für einen syrischen Granatenbeschuss auf die türkische Grenzstadt Akcakale. Dabei war eine Frau mit ihren drei Kindern getötet worden, auch eine Nachbarin starb und viele weitere wurden verletzt.

Türken lehnen Krieg gegen Syrien ab

Viele Familien haben die 25.000-Einwohner-Stadt aus Angst vor neuen Granateinschlägen vorübergehend verlassen. Nach einer neuen Umfrage lehnt die große Mehrheit der türkischen Bürger einen Krieg gegen Syrien ab. Ein Taxifahrer aus Ankara meint: "Ich will nicht, dass die Türkei gegen Syrien in den Krieg zieht. Wenn nötig, kann das Militär in begrenztem Rahmen aber in Syrien eingreifen."

Ein anderer Mann meint: "Ich will keinen Krieg, aber eine Pufferzone an der Grenze, damit die Türkei nicht mehr bedroht wird." Auch die türkische Regierung hat schon mehrfach eine Pufferzone auf syrischem Boden gefordert. Allerdings müsste die gegen den Widerstand der syrischen Armee durchgesetzt werden; also mit militärischer Gewalt. Das aber will die Türkei nicht im Alleingang tun, und die Bündnispartner der NATO sind dazu nicht bereit.

In einer solchen Pufferzone würde die Türkei auch die syrischen Flüchtlinge unterbringen. Schließlich wird es in den Flüchtlingslagern der Türkei jetzt eng. 95.000 syrische Flüchtlinge sind bereits in der Türkei; weitere 14.000 warten angeblich an der Grenze, um ebenfalls Schutz in der Türkei zu finden.

Der syrisch-türkische Konflikt und das Völkerrecht

Auf den Granatenangriff aus Syrien hat die Türkei ihrerseits mit Schüssen über die Grenze reagiert. Zudem billigte das türkische Parlament mögliche Militäreinsätze im Nachbarland. Völkerrechtlich kann sich die Regierung in Ankara dabei auf Artikel 51 der UN-Charta berufen. Dieser erlaubt nach einem bewaffneten Angriff auf das Land militärische Maßnahmen zur Selbstverteidigung, "bis der Sicherheitsrat die zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderliche Maßnahmen ergriffen hat".

Auch bei Militäreinsätzen gegen PKK-Kämpfer im Irak in den vergangenen Jahren berief sich die Türkei auf ihr "Naturrecht individueller oder kollektiver Selbstverteidigung" gemäß Artikel 51. Die PKK hatte zuvor wiederholt Angriffe vom Nordirak aus gestartet. Dieses Vorgehen der Türkei war damals völkerrechtlich nicht unumstritten. Laut UN-Charta sind alle Länder zum Verzicht auf die Anwendung und Androhung von Gewalt verpflichtet (Artikel 2). Streitigkeiten sollen auf dem Verhandlungswege gelöst werden (Artikel 33).

Laut den UN-Leitlinien von 1974 gilt jeder Angriff auf ein fremdes Staatsgebiet zunächst als Aggression und Verletzung der Souveränität. Der Sicherheitsrat befindet dann nach den "Umständen des jeweiligen Einzelfalls" darüber, ob der Einmarsch in ein anderes Land eine völkerrechtlich legale Selbstverteidigung war oder nicht.

Stand: 05.10.2012 01:46 Uhr

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