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Türkisches Parlament billigt Einsätze in Syrien

Armee bleibt in höchster Alarmbereitschaft

Türkisches Parlament billigt Einsätze in Syrien

Einen Tag nach dem Granatenangriff auf ein türkisches Dorf hat das Parlament in Ankara grünes Licht für mögliche Militäreinsätze in Syrien gegeben. Wie die türkische Regierung erklärte, hat Syrien den Beschuss eingestanden und sich entschuldigt. Die Stimmung im Grenzgebiet bleibt angespannt, viele Einwohner sind geflüchtet.

Von Thomas Bormann, ARD-Hörfunkstudio Istanbul

An der türkisch-syrischen Grenze ist es jetzt wieder ruhig, aber die türkische Armee bleibt in höchster Alarmbereitschaft. Gleichzeitig schuf das Parlament in Ankara auf einer Sondersitzung die gesetzliche Grundlage dafür, dass die türkische Armee notfalls für einzelne Operationen die Grenze zu Syrien überschreiten darf. Gegen Stimmen aus der Opposition billigten die Abgeordneten mehrheitlich einen Antrag der Regierung, der für ein Jahr solche Einsätze erlaubt.

Das bedeutet nicht, dass die türkische Armee sogleich in Syrien einmarschieren will; dieser Schritt soll zunächst der Abschreckung dienen, stellte die Regierung klar. Der stellvertretende Ministerpräsident Bülent Arinc sagte schon gestern Abend: "Wir sind nicht blind vor Zorn, aber wir werden unsere Rechte schützen angesichts eines solchen Angriffs auf unser Gebiet, bei dem Bürger unseres Landes umgekommen sind."

Syrische Regierung entschuldigt sich für Granatenangriff auf Akcakale
tagesschau 17:00 Uhr, 04.10.2012, Martin Weiss, ARD Istanbul

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"Die Anspannung ist groß"

Gestern Nachmittag waren syrische Granaten in der türkischen Grenzstadt Akcakale eingeschlagen. Fünf Menschen starben: eine Frau, ihre drei Kinder und eine Nachbarin; weitere Nachbarn wurden von Granatsplittern getroffen und werden jetzt von Ärzten behandelt. Ein Fernsehreporter des türkischen Nachrichtensenders berichtet den ganzen Morgen live aus Akcakale. "Heute früh um sieben Uhr", so sagt er, "haben wir gehört, wie die türkische Armee in Richtung Syrien feuert." Das waren die Vergeltungsschläge wegen des tödlichen Granatenangriffs.

Der Reporter steht vor den Ruinen des zerschossenen Hauses in dem 25.000-Einwohner-Städtchen und berichtet: "Die Anspannung hier ist groß. Schulen sind geschlossen, einige Geschäfte auch. Viele Einwohner haben die Stadt verlassen. Sie sind in umliegende Ortschaften oder in die Provinzhauptstadt Urfa geflüchtet. Diejenigen, die hiergeblieben sind, sind beunruhigt und fordern Hilfe von den Behörden. Die sollen dafür sorgen, dass künftig keine Granaten oder Querschläger von Syrien aus hier einschlagen."

Akcakale seit Wochen unter Beschuss

Schon seit Wochen schlugen immer wieder Gewehrkugeln und Granaten in Akcakale ein, denn die nur einen Kilometer entfernte Nachbarstadt Tell Abjad auf syrischem Boden ist seit Wochen umkämpft. Ob die Geschosse, die da über die Grenze gehen, von syrischen Soldaten oder von Rebellen abgefeuert werden, ist dabei selten zu ermitteln. Doch bei dem tödlichen Granatenangriff gestern ist sich die türkische Armee sicher: Die sei vom syrischen Militär abgefeuert worden, deshalb die Vergeltungsschläge.

Internationale Reaktionen auf türkisch-syrischen Grenzkonflikt
tagesschau 17:00 Uhr, 04.10.2012, Arnd Henze, ARD Berlin

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Schutzzone vorgeschlagen

Die türkische Regierung hat schon mehrfach vorgeschlagen, entlang der 900 Kilometer gemeinsamen Grenze zu Syrien eine Schutzzone einzurichten. Dort könnten syrische Flüchtlinge versorgt werden; die Schutzzone würde zudem einen Puffer bieten und verhindern, dass Granaten aus Syrien auf türkischem Boden einschlagen. Allerdings ließe sich eine solche Schutzzone nur gegen den Widerstand der syrischen Armee durchsetzen. Deshalb war die Türkei mit ihrem Vorschlag bislang bei ihren Bündnispartnern nur auf Ablehnung gestoßen.

Der syrisch-türkische Konflikt und das Völkerrecht

Auf den Granatenangriff aus Syrien hat die Türkei ihrerseits mit Schüssen über die Grenze reagiert. Zudem billigte das türkische Parlament mögliche Militäreinsätze im Nachbarland. Völkerrechtlich kann sich die Regierung in Ankara dabei auf Artikel 51 der UN-Charta berufen. Dieser erlaubt nach einem bewaffneten Angriff auf das Land militärische Maßnahmen zur Selbstverteidigung, "bis der Sicherheitsrat die zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderliche Maßnahmen ergriffen hat".

Auch bei Militäreinsätzen gegen PKK-Kämpfer im Irak in den vergangenen Jahren berief sich die Türkei auf ihr "Naturrecht individueller oder kollektiver Selbstverteidigung" gemäß Artikel 51. Die PKK hatte zuvor wiederholt Angriffe vom Nordirak aus gestartet. Dieses Vorgehen der Türkei war damals völkerrechtlich nicht unumstritten. Laut UN-Charta sind alle Länder zum Verzicht auf die Anwendung und Androhung von Gewalt verpflichtet (Artikel 2). Streitigkeiten sollen auf dem Verhandlungswege gelöst werden (Artikel 33).

Laut den UN-Leitlinien von 1974 gilt jeder Angriff auf ein fremdes Staatsgebiet zunächst als Aggression und Verletzung der Souveränität. Der Sicherheitsrat befindet dann nach den "Umständen des jeweiligen Einzelfalls" darüber, ob der Einmarsch in ein anderes Land eine völkerrechtlich legale Selbstverteidigung war oder nicht.

Stand: 04.10.2012 14:50 Uhr

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