Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.

22.03.2010

ARD-Logo

Suche in tagesschau.de

Hauptnavigation
Multimedia
  • VideoLivestream.tagesschau 14:00 Uhr
  • Videotagesschau24.
  • VideoLetzte Sendung.tagesschau 05:00 Uhr
Inhalt
Ausland
Mehr Sorgerecht für Väter
Straßburg: Mehr Sorgerecht für ledige Väter
Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs

Mehr Sorgerecht für Väter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Richter gaben einem Kläger aus Köln Recht, der seit Jahren darum kämpft, bei der Erziehung der Tochter mitzureden. Dem Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsamens Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Von Martin Durm, ARD-Hörfunkstudio Straßburg

Ein Vater spielt mit seinem Sohn (Archiv) (Foto: picture-alliance/ dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Mit der Trennung verlieren unverheiratete Väter das Sorgerecht - gemeinsame Spielstunden sind damit vom Einverständnis der Mutter abhängig. ]
"Die Bundesregierung hat mit diesem Urteil zum Paragraph 1626a..." Stundenlang kann Franzjörg Krieg darüber reden: über die Bundesregierung, über deutsche Familiengerichte und über den Paragraphen 1626a. Über den Paragraphen, der Schuld ist an all seinem Unglück.

Krieg kann womöglich den ganzen Gesetzestext auswendig zitieren. Aber vielleicht ist es besser, einfach zu erzählen, wie das damals war, als seine Beziehung zerbrach und er die gemeinsamen Kinder verlor: "Da war die ältere von den beiden elf und die Kleine fast zwei. Ich konnte es organisatorisch regeln, dass ich im übernächsten Haus gewohnt habe. Ich bin in der Nähe geblieben und habe trotzdem meine Töchter monatelang nicht gesehen. Und als ich versucht habe, das Sorgerecht zu bekommen: keine Chance!"

Kein Trauschein - kein Sorgerecht für den Vater

Das ist er, der Paragraph 1626a. Er besagt, dass ein unverheirateter Vater ohne Zustimmung der Mutter kein Sorgerecht für seine Kinder erhält. Wenn der Trauschein fehlt, hat der Mann im Fall einer Trennung jeden Anspruch auf seine Kinder verwirkt. In Deutschland haben schon viele betroffene Väter dagegen geklagt. Doch weil sie immer wieder und in allen Instanzen scheiterten, ist einer von ihnen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gezogen.

Geklagt hat ein 45-jähriger Mann aus Köln, der eine Tochter hat. Dessen Fall sei exemplarisch für alle anderen, so Krieg. Man hat jahrelang mit einer Frau zusammen gelebt, Kinder bekommen, hat sie zusammen erzogen. Dann kommt die Trennung: Und statt eines Sorgerechts wird dem ehelosen Vater vom deutschen Gesetzgeber nur die Unterhaltspflicht zugesprochen: "Ich wurde behandelt wie ein Sklave, der zu arbeiten hat und Geld abzuliefern. Fertig. Mehr Rechte hatte ich nicht."

Urteil des Menschengerichtshofs:

Dem Urteil zufolge verstößt die Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das in Artikel 14 festgelegte Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Artikel 8. Die Klage des Vaters vor dem Bundesverfassungsgericht hätte nicht einfach mit der Begründung abgewiesen werden dürfen, dass eine Entscheidung gegen den Willen der Mutter in jedem Fall schlecht für das Kind wäre. Das Urteil fiel in einer kleinen Kammer des Gerichts mit sechs Stimmen gegen eine. Die Bundesregierung kann nun binnen drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts beantragen.
 

"Ich war eine Persona non grata" 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Ein Vater aus Köln schaltete den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. ]
Der Gesetzgeber geht offenbar davon aus, dass ehelose Mütter nach einer Trennung durchweg besser für die Kindeserziehung geeignet sind als Väter. Er unterstellt, dass solche Männer gewissermaßen naturgemäß Problemfälle sind. Dass sie nicht bereit sind, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Für eine gewisse Zahl mag das zutreffen. Für viele andere nicht.

Krieg hätte gern bei der Frage mitgeredet, ob seine Tochter einen Kindergarten besucht oder auf welche Schule sie geht. Er selbst ist Pädagoge - und doch: "Ich, als Lehrer, war an der Schule meiner Töchter Persona non grata." 

Vor acht Jahren gründete Krieg in Karlsruhe die Organisation "Väteraufbruch". In diesem Jahr hat er allein in Baden-Württemberg 170 neue Fälle bekommen. Bundesweit gebe es Tausende, Zehntausende Fälle. Wie viele genau, lässt sich nicht sagen.

Keine Entscheidung aus dem Justizministerium

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 Zweifel am Sinn der geltenden Rechtslage signalisiert und von der Bundesregierung gefordert, zu prüfen, wie viele ehelose Väter eigentlich das Sorgerecht fordern. Vor einem Jahr erklärte die damalige Justizministerin Brigitte Zypries, man sei in der Sache nicht wirklich weitergekommen und wolle die Prüfungsmethode noch einmal neu hinterfragen.

Über diese Art deutscher Rechtssprechung hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil gesprochen. Für Krieg und seine Töchter kommt es aber zu spät: "Das hat für mich in meinem Fall keine direkte Bedeutung. Die ältere von den beiden, die inzwischen 26 ist, die habe ich seit etwa 14 Jahren nicht mehr gesehen."

Stand: 03.12.2009 11:29 Uhr
 

© tagesschau.de

tagesschau.de ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich.

Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW