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Kinderschänder müssen in Polen nach der Haft chemisch kastriert werden. Der Senat billigte eine entsprechende Verschärfung des Strafrechts ohne Gegenstimme. Während Befürworter von einem "adäquaten" Vorgehen sprechen, sehen Gegner die Menschenrechte verletzt.
Von Ludger Kazmierczak, ARD-Hörfunkstudio Warschau
[Bildunterschrift: Die Verschärfung des Gesetzes wurde ohne Gegenstimme beschlossen. ]
Das Votum des Senats war eindeutig: keine Gegenstimme, nur eine Enthaltung. Die kam allerdings von einem ehemaligen Justizminister, der befürchtet, dass die Gesetzesnovelle die Menschenrechte verletzt.
Auch der frühere Verfassungsrichter Marek Safjan kritisierte die Entscheidung: "Dass man im Interesse der Gesellschaft einer ganzen Gruppe von Menschen, die schreckliche Verbrechen verübt haben, die Grundrechte entzieht, ist sehr bedenklich. Hier werden grundlegende Menschenrechte tangiert, die ja universellen Charakter haben und damit für jeden gelten sollen."
Nach dem Willen der Abgeordneten beider Parlamentskammern sollen Straftäter, die sich an unter 15-Jährigen vergangen haben, nach Verbüßen ihrer Haft "chemisch kastriert" werden. Bisher konnten die Richter solche Zwangsbehandlungen in Einzelfällen anordnen. Nun werden sie für alle rechtskräftig verurteilten Pädophilen obligatorisch.
Ein so radikales Strafgesetz gibt es bislang nur in einigen Bundesstaaten der USA. Gesundheitsministerin Ewa Kopacz sieht Polen daher innerhalb Europas in einer Vorreiterrolle. Sie sagt: "Das wird ganz sicher Emotionen im Ausland auslösen. Aber wir befürworten dieses radikale Vorgehen, damit die besonders ekelhaften Verbrechen adäquat bestraft werden können. Wenn man eine Mutter, deren Kind Opfer einer solchen Tat geworden ist, fragen würde, ob wir das so machen sollten oder nicht, dann bekämen sie zugleich die Antwort der Mehrheit der Polen."
Die Abgeordneten verständigten sich außerdem darauf, dass die Höchststrafe für Kinderschänder von derzeit 12 auf 15 Jahre angehoben wird. Bei Inzest drohen bis zu acht Jahre Haft. Die Diskussion um eine Verschärfung des Strafgesetzbuches wurde durch den Fall des sogenannten "polnischen Fritzl" ausgelöst. In Ostpolen soll ein Familienvater sechs Jahre lang seine Tochter missbraucht und zwei Kinder mit ihr gezeugt haben. Der Mann wurde vor einem Jahr festgenommen.
[Bildunterschrift: Bei der "chemischen Kastration" werden Medikamente eingenommen, die den Sexualtrieb unterdrücken. ]
Unter Medizinern und Psychologen ist die künftige Praxis höchst umstritten. Eine "chemische Kastration" könne den Sexualtrieb eines Menschen nicht dauerhaft unterdrücken, sagt Pawel Tschinski aus dem Warschauer Gesundheitsministerium, der die Kastration eines Menschen ohne dessen Zustimmung generell ablehnt. "Außerdem haben wir landesweit keine professionellen Zentren für solche Eingriffe. Es fehlt einfach an Spezialisten in diesem Bereich. Es gibt weder Therapeuten, noch Fachärzte oder Psychiater, die gerne diese Fachrichtung wählen", sagt Tschinski.
Populismus oder Pragmatik - die Entscheidung der polnischen Parlamentarier wird sicher noch kontrovers diskutiert werden. Zustimmen muss der Gesetzesänderung noch Staatspräsident Lech Kaczynski, doch das "Ja" des national-konservativen Staatschefs gilt als sicher. Stoppen könnten lediglich die Verfassungsrichter dieses Vorhaben. Und es ist nicht auszuschließen, dass sie genau dies tun werden.
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