Polens Verfassungsgericht gegen neue Regierung Streit um Besetzung der Richterposten eskaliert

Stand: 09.12.2015 19:51 Uhr

Polens Verfassungsgericht hat einen Teil der Gesetze zur Neubesetzung seiner 15 Richterstellen als nicht verfassungskonform abgelehnt. Die regierenden PiS-Partei hatte das Gesetz durchs Parlament gebracht - und auf dessen Grundlage bereits fünf Richter vereidigt.

Der Streit um das Verfassungsgericht in Polen hat sich noch einmal verschärft. Das Verfassungsgericht entschied nun, dass ein neues Gesetz zur Ernennung der Richter teilweise gegen die Verfassung verstößt. Das Gesetz war erst kürzlich von der neuen rechtskonservativen Regierung in Warschau durchs Parlament gebracht worden.

Richter bereits vereidigt

Präsident Andrzej Duda, der der regierenden Partei für Recht und Gerechtigkeit (PiS) nahesteht, hatte die fünf Verfassungsrichter, deren Ernennung nun für unrechtmäßig erklärt wurde, allerdings schon vereidigt.

Die liberale Opposition und zahlreiche Kommentatoren werfen der PiS von Ex-Regierungschef Jaroslaw Kaczynski vor, die Schaltstellen der Macht in Polen mit ihr genehmen Vertretern zu besetzen, um ungestört ihre Regierungsvorhaben durchsetzen zu können. Als die PiS vor zehn Jahren schon einmal regierte, hatte das Verfassungsgericht mehrere ihrer Vorhaben zu Fall gebracht.

Die Kontroverse über die Neubesetzung des Verfassungsgerichts reicht bereits bis in den Juni zurück. Die damals regierende liberale Bürgerplattform (PO) hatte im Parlament die Gesetzgebung zum Verfassungsgericht geändert, um vor ihrer absehbaren Niederlage bei der Parlamentswahl noch fünf neue Verfassungsrichter wählen zu lassen. Drei dieser Ernennungen wurden vom Verfassungsgericht mittlerweile abgesegnet, zwei Richter wurden allerdings vor Ablauf ihrer vorgesehenen Amtszeit ersetzt.

Gefolgsleute für das Verfassungsgericht

Präsident Duda weigerte sich jedoch, die damals ausgewählten Richter zu vereidigen. Nach ihrem Wahlsieg Ende Oktober erklärte die PiS dann das Gesetz der Vorgängerregierung für ungültig und bestimmte auf der Grundlage des neues Gesetzes ihrerseits fünf neue Verfassungsrichter - allesamt Gefolgsleute der Regierungspartei. Das Verfassungsgericht hat dieses Gesetz nun teilweise für unrechtmäßig erklärt. Ob das Urteil praktische Auswirkungen haben wird, ist jedoch völlig unklar.

Duda hatte sich bereits über eine andere Entscheidung des Verfassungsgerichts hinweggesetzt, als er sich weigerte, die drei rechtmäßig ausgewählten Richter der Vorgängerregierung zu vereidigen. Stattdessen vereidigte er die fünf Verfassungsrichter der PiS - obwohl die Entscheidung der Verfassungsgerichts dazu noch ausstand.

F. Kellermann, DLF, 09.12.2015 20:06 Uhr

Dieses Thema im Programm: Dieser Beitrag lief am 09. Dezember 2015 um 23:46 Uhr im Deutschlandfunk.